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Post: Gewichtstoleranz - das sollten Sie beachten

Behalten Sie auch die Gewichtstoleranz im Auge.
Behalten Sie auch die Gewichtstoleranz im Auge. © bbroianigo / Pixelio
Die Deutsche Post AG spielt als einer der größten Versandlogistiker Europas eine sehr wichtige wirtschaftliche aber auch gesellschaftliche Rolle. Die Bezahlung der Serviceleistungen für den Versand einer Sendung erfolgt in der Regel im Rahmen von Portokosten, welche an Formen und Maße, aber natürlich auch an dem Gewicht des Versandstückes festgemacht werden. Ein häufiger Fehler für eine falsche Portoberechnung ist in diesem Rahmen die Überschreitung der Gewichtstoleranz. Ein solcher Portofehler hat oft unangenehme Folgen. Deshalb sollte das Porto bei der Sendungseinlieferung genaustens kontrolliert werden.

Was geschieht bei einer Überschreitung der Gewichtstoleranz?

  • Tatsächlich gehen der Deutschen Post AG beachtliche Summen an Portokosten alleine durch Überschreitungen der Gewichtstoleranz von Sendungen verloren. Die falsche Freimachung erfolgt in den meisten Fällen wohl unbewusst, dies ändert jedoch nichts an der Tatsache des damit eintretenden Portoschadens für den Logistiker. Aufgrund der enormen Menge an Postsendungen, welche täglich in die Bearbeitungskanäle des gelben "Riesen" gespült werden, ist eine detaillierte Prüfung der in den Bearbeitungszentren eingehenden Sendungsmengen unmöglich. Dennoch kommt es hier zu regelmäßigen Stichproben, welche sich auf die richtige Freimachung der vorliegenden Sendungsmengen beziehen.
  • Wird ein Portofehler im Bearbeitungszentrum nach der Sendungseinlieferung festgestellt, so erfolgt die Rückgabe der betreffenden Sendung, im Rahmen eines entsprechenden Hinweises auf Portoergänzung, an den Absender. Wird der Portofehler jedoch erst im Zielgebiet, also im Auslieferungsnahbereich des Empfängers, festgestellt, wird die betreffende Sendung vor ihrer Auslieferung mit einem entsprechenden Nachentgelt belegt, welches der Empfänger vor der Sendungsauslieferung zu entrichten hat. Weigert sich der Empfänger, das Nachporto zu zahlen, wird dies als Annahmeverweigerung gewertet. Dementsprechend wird die betreffende Sendung mit einem Hinweis auf die vorliegende Annahmeverweigerung durch den Empfänger an den Absender rückausgeliefert.
  • In der Regel trifft der vorgenannte Ablauf ausschließlich auf gewöhnliche Briefsendungen ohne Zusatzleistungen zu, welche überwiegend durch die von der Deutschen Post AG aufgestellten Briefkästen eingeliefert werden. Dennoch gibt es auch für eine Annahme von Sendungen ohne Zusatzleistung, welche über eine Filiale eingeliefert werden, keine Garantie auf Prüfung des Portos, im Rahmen der Sendungseinlieferung, da die Filialmitarbeiter zwar Ihre beratende Funktion wahrnehmen, jedoch die richtige Freimachung der Sendung grundsätzlich zu den Pflichten des Versenders gehört. So geht natürlich auch eine Überschreitung der Gewichtstoleranz zulasten des Absenders, welcher dann natürlich auch für die hieraus entstehenden Konsequenzen vollumfänglich verantwortlich ist.

So machen Sie Ihre Post versandfertig

  • Beim Versand von Postsendungen innerhalb des Vertriebsnetzes der Deutschen Post AG müssen Sie auf die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten. Nur unter dieser Voraussetzung kommt mit der Einlieferung Ihrer Sendung ein vertragsrechtlicher Rahmen zustande, welcher Ihnen den gewünschten Leistungsanspruch zuspricht. Dies betrifft unter anderem eine zügige und verzögerungsfreie Zustellung der betreffenden Sendung an den Empfänger. 
  • Aus diesem Grunde sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Briefwaage verlässliche Angaben liefert, da dies ansonsten in Grenzfällen, bei einer Überschreitung der Gewichtstoleranz, fatale und ebenso ärgerliche Folgen haben kann. Das Gleiche gilt für die Einhaltung der Höchst- und Mindestmaße des gewählten Sendungsproduktes. Eine Über- oder Unterschreitung der Maße führt in der Regel zu einer umgehenden Rückauslieferung an den Versender. Neben den Abmessungen einer Sendung spielt auch die Form dieser eine entscheidende Rolle für die Zulassung zur Bearbeitung innerhalb des Services der Deutschen Post AG.
  • Ein weiteres bedeutendes Kriterium für die AGB konforme Beschaffenheit einer Sendung ist eine widerstandsfähige Sendungsumhüllung, welche den Einblick Unbefugter auf den Sendungsinhalt verhindert und gleichzeitig einer maschinenlesbaren Empfängeranschrift den nötigen Raum bietet. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus geregelt, in welchem Bereich die Empfängeranschrift platziert sein muss, um von der heute eingesetzten Maschinenverteilung einwandfrei gelesen zu werden. 
  • Ist dies aufgrund einer vorliegenden Abweichung oder aufgrund einer fehlerhaften Empfängeranschrift nicht möglich, führt das zumindest zu einer unnötigen Bearbeitungsverzögerung und in diesem Zusammenhang teilweise zu erheblichen Laufzeitverzögerungen. Darüber hinaus sollten Sie keinesfalls auf die Angabe einer Absenderanschrift verzichten, da diese im Falle einer Unzustellbarkeit Ihrer Sendung, an die Empfängeradresse von großer Bedeutung ist und so eine zügige Rückauslieferung an die Absenderadresse ermöglicht.

Vor dem Versand Ihrer Sendung sollten Sie sich vorab auf der Internetseite der Deutschen Post AG umsehen, hier erhalten Sie detailliertere Informationen zum Versand und zur Produktpalette.

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