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Muss der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen? - wissenswerte Informationen zur Sparform

Vermögenswirksame Leistungen überlegt investieren
Vermögenswirksame Leistungen überlegt investieren © Stephanie_Hofschlaeger / Pixelio
Grundsätzlich gilt einmal, dass der Arbeitgeber, abhängig vom Tarifvertrag, keine vermögenswirksamen Leistungen zahlen muss. Denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

Arbeitgeber muss nicht grundsätzlich Sonderzahlungen leisten

  • Als Arbeitnehmer freuen Sie sich natürlich, wenn Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlen, auch wenn dies kein Muss ist. Eine Verpflichtung besteht nur, wenn das Unternehmen einem Tarifvertrag angeschlossen ist.
  • Der Tarifvertrag regelt auch die Höhe des möglichen Arbeitgeberanteils zu den vermögenswirksamen Leistungen. 
  • In einigen Tarifverbünden, beispielsweise Chemie, muss die Firma für neu abzuschließende Verträge nur zahlen, wenn die Gelder in einer betrieblichen Altersversorgung investiert werden. Unter Renditegesichtspunkten ist dies mit Abstand die cleverste Lösung. 
  • Bei der Auswahl einer Anlage der VL in eine betriebliche Altersversorgung spielen die gleichen Kriterien eine Rolle wie bei der Auswahl einer privaten Rentenversicherung.

Vermögenswirksame Leistungen zahlen sich nicht immer aus

  • Wer nur einen Teil seiner vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhält und den vollen Betrag zahlen möchte, muss sich nicht wundern, wenn sein Netto deutlicher schrumpft als die Zulage vom Staat beträgt. 
  • Vermögenswirksame Leistungen sind in den Sparformen Bausparvertrag oder Investmentsparen sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Einkommen, der Arbeitnehmer muss demzufolge Abgaben darauf zahlen. 
  • Investieren Sie die VL dagegen in eine betriebliche Altersversorgung, werden die Beiträge aus dem Brutto gezahlt, die Belastung durch Lohnsteuer und Sozialabgaben entfällt, häufig erhöht sich sogar noch das Netto.
  • Auch für den Arbeitgeber ist diese Variante interessant, denn für ihn entfallen die Lohnnebenkosten. Es lohnt sich also, dahin gehend zu verhandeln, dass der gesamte Betrag übernommen wird. 
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