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Mehrwertsteuer für Bier in Bayern - Hintergrundinformationen

Bier wird zweimal besteuert.
Bier wird zweimal besteuert.
Bier gehört mit zu den beliebtesten Getränken in Deutschland und vor allem in Bayern, auch wenn der Konsum in den letzten Jahren etwas zurückgegangen ist. Wie bei einigen anderen alkoholischen Getränken fällt beim Bier neben der Mehrwertsteuer auch noch eine weitere Steuer an. Diese Steuerbelastung sollte 2006 nach Wünschen der Bayern gesenkt werden, was Sie eventuell in den Medien mitbekommen hatten.

Die Besteuerung von Bier

Bier unterliegt wie grundsätzlich jedes andere Produkt der Umsatzsteuer, die Sie wahrscheinlich eher unter der Bezeichnung "Mehrwertsteuer" kennen. 

  • Diese beträgt entweder 19 Prozent (normaler Steuersatz) oder 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz). 
  • Normalerweise unterliegen die meisten Lebensmittel in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz, wodurch Sie beispielsweise für Obst und Gemüse nur 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssen.
  • Allerdings fallen Getränke nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich nicht unter den Begriff der Lebensmittel, weshalb Sie unter anderem für Bier, Wein und Saft den normalen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent in Kauf nehmen müssen. Nur bei einigen wenigen Getränken wie zum Beispiel Milch oder natürliches Wasser fallen lediglich 7 Prozent an. 
  • Darüber hinaus gibt es für diverse alkoholische Getränke eine zusätzliche Besteuerung, so auch für das Bier. Die sogenannte Biersteuer wird dabei bei der Produktion erhoben und belastet somit den Gebrauch bzw. Verbrauch des Biers, wodurch es sich um eine sogenannte Verbrauchssteuer handelt. 
  • Da die Biersteuer bei der Produktion erhoben wird, zahlen Sie quasi zweimal Steuern: Zunächst wird der entsprechende Biersteuersatz und anschließend beim Verkauf die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben.

Bayern wollte Mehrwertsteuer senken

Da in Bayern das Bier einen besonderen Status besitzt und quasi ein Grundnahrungsmittel darstellt, gab es Bestrebungen, die Steuerbelastung zu senken. 

  • So konnte Bayern bereits bei der Einführung der Biersteuer durchsetzen, dass deren Einnahmen nicht wie gewöhnlich dem Bund zufallen, sondern den Ländern zugutekommen. 
  • Allerdings besitzt nur der Bund die Gesetzgebungsbefugnis für die Erhebung der Biersteuer, sodass die Länder dabei relativ wenig Mitspracherecht haben.
  • Dies trifft den Freistaat Bayern aber nicht so schwer, wie Sie eventuell vermuten, da es in Bayern viele kleinere bis mittelgroße Brauereien gibt. Diese werden je nach Produktionsmenge entweder gar nicht besteuert oder können von einem ermäßigten Biersteuersatz Gebrauch machen, wodurch die Kosten und der endgültige Preis für ein Bier sinken.
  • Zudem gab es im Zuge der letzten Mehrwertsteuererhöhung am 01.01.2007 von 16 auf die derzeitigen 19 Prozent Initiativen aus Bayern, welche den Steuersatz von Bier deutschlandweit auf 7 Prozent, also auf den ermäßigten Steuersatz senken wollte.
  • Hintergrund war der, dass das Bier - wie grundsätzlich jedes andere Produkt auch - durch die Erhöhung teurer werde würde. Dies würde wahrscheinlich zu weniger Verbrauch führen, weshalb man mit dem ermäßigten Steuersatz den Absatz steigern wollte. 
  • Diese Bestrebungen wurden allerdings bei der Änderung der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, sodass weiterhin in ganz Deutschland 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Bier erhoben werden.
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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