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Krankengeld und Arbeitslosengeld - Unterschied einfach erklärt

Kranken- und Arbeitslosengeld setzten unterschiedliche Bedingungen voraus.
Kranken- und Arbeitslosengeld setzten unterschiedliche Bedingungen voraus.
Wer nicht mehr arbeitet, erhält soziale Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern sollen. Allerdings müssen Sie unterscheiden, aus welchen Gründen eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Das spielt besonders beim Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld eine Rolle.

Ob Sie berechtigt sind, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu beantragen, hängt ganz davon ab, aus welchen Gründen Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Wer Krankengeld erhalten möchte, muss tatsächlich krank sein. Etwas anderes gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld. Um diese Sozialleistung zu erhalten, müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden.

Bedingungen, um Krankengeld zu erhalten

  • Krankengeld erhält, wer sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Das wird allerdings dann nicht angenommen, wenn Sie sich fahrlässig verhalten haben und aufgrund dessen krank wurden.
  • Die ersten Wochen erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung. Diese wird von ihrem Arbeitgeber gezahlt, vorausgesetzt Sie waren mindestens vier Wochen in dem Unternehmen angestellt. 
  • Ist das nicht der Fall, oder sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben, erhalten Sie Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent Ihres Gehalt, maximal jedoch 90 Prozent Ihres Nettogehalts.

Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld

  • Arbeitslosengeld erhält, wer sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und zuvor mindestens 12 Monate versicherungspflichtiger Arbeitnehmer war.
  • Das Arbeitslosengeld richtet sich nach der Höhe Ihres Bruttojahresgehalts abzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 21 Prozent, der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags. 
  • Daraus ergibt sich ein sogenanntes Leistungsentgelt. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Personen mit Kindern 67 Prozent dieses Entgelts, bei allen anderen Personen 60 Prozent. 
  • Arbeitslosengeld erhalten unter 50-Jährige und Personen, die weniger als 30 Monate beschäftigt waren, für maximal ein Jahr. 
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