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Kosten für eine Grundschuldlöschung richtig kalkulieren

Ein Löschen der Grundschuld muss nicht sein.
Ein Löschen der Grundschuld muss nicht sein.
Wenn Sie Ihr eigenes Haus nach einer langen Zeit endlich vollständig abbezahlt haben, kommt Ihnen der Gedanke, die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen, weil Sie gegenüber dem Amt nicht mehr als Schuldner stehen möchten. Doch eigentlich könnten Sie sich diese Kosten der Grundschuldlöschung sparen.

Warum wollen Sie Ihre Grundschuld löschen?

  • Wenn für Sie die ganzen Jahre der Finanzierung Ihres Eigenheims so manche Entbehrung hinnehmen mussten, so sind Sie nach der letzten Rate selbstverständlich erleichtert. Ab dem Zeitpunkt können Sie wirklich erleichtert Ihren Lebensabend genießen und brauchen später nur noch Geld für die später eventuell anfallenden Reparaturen. Doch Ihre Freude darüber reicht Ihnen oft genug nicht, denn Sie möchten auch aus den amtlichen Büchern als Schuldner verschwinden.
  • Die Verbraucherzentrale rät Ihnen allerdings, den Eintrag aus dem Grundbuch und somit den Beweis Ihrer Grundschuld nicht löschen zu lassen, da dies im Grunde für Sie lediglich ein nicht gerade geringer Kostenfaktor ist. Diese Kosten für die Grundschuldlöschung sind eigentlich nicht notwendig, und somit könnten Sie sich das Geld lieber sparen. Immerhin kostet das Löschen der Grundschuld mindestens 300,- Euro, wovon sich der Makler und das Amt die Summe teilen.
  • Wenn Sie Ihre Immobilie dennoch einmal irgendwann verkaufen, dann entstehen dem neuen Käufer wiederum rund 600,- Euro. Allein schon aus diesem Grunde sollten Sie nach Möglichkeit den Eintrag Ihrer Grundschuld nicht löschen und ihm die Kosten für die Grundschuldlöschung schenken. Die Bank kann diesen Eintrag ruhig weiter benutzen, denn wenn der neue Käufer seine Finanzierung über dieses Geldinstitut abwickelt, fallen für ihn nur dann Kosten an, wenn seine Finanzierung höher ist als seinerzeit Ihre Kreditaufnahme.
  • Wenn der Käufer bei einer anderen Bank seine Finanzierung macht, kann diese Grundschuld sogar mitgenommen werden. Im Grundbuch hingegen gibt es dann nur einen separaten Vermerk, dass ein neuer Käufer diese Immobilie gekauft hat. Die Abtretung dieser Grundschuld kostet den neuen Käufer dennoch einmalig 300,- Euro.
  • Wenn Sie Ihre Immobilie bezahlt haben, sollten Sie sich aber die Kosten der Grundschuldlöschung sparen. Unter Umständen können Sie den Eintrag noch einmal gebrauchen. Müssen Sie Ihr Eigenheim irgendwann einmal renovieren und hierfür einen Kredit aufnehmen, so ist dieser neue Eintrag für Sie kostenlos, weil die Geldinstitute hierfür keine besonderen Gebühren mehr nehmen dürfen.
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