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Grundpfandrecht löschen - teuer und oft unnötig

Eingetragene Grundpfandrechte können Sie stilllegen und bei späterem Kredit reaktivieren.
Eingetragene Grundpfandrechte können Sie stilllegen und bei späterem Kredit reaktivieren.
Beim Erwerb einer Immobilie übernimmt meist eine Bank die Finanzierung. Von Vorteil ist ein gewisses Eigenkapital. Als Sicherheit verlangt der Kreditgeber fast immer das Eintragen einer Grundschuld ins Grundbuch. Das Grundpfandrecht lässt sich nach der Kredittilgung löschen. Sinnvoll ist das nicht immer.

Der Gesetzgeber hat die Grundpfandrechte in Deutschland geregelt. Neben der Grundschuld gehören auch die Hypothek und die Rentenschuld dazu. Sehr häufig wird zur Absicherung eines Immobilienkredits die Grundschuld verwendet. 

Grundpfandrecht eintragen und löschen

Wenn Sie von der Bank Geld leihen wollen, müssen Sie eine entsprechende Kreditwürdigkeit besitzen. Kreditgeber greifen sehr gern auf zusätzliche Sicherheiten wie Grundpfandrechte zurück.

  • Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen vereinbarte Zahlungsraten nicht aufbringen können, wird die Bank die grundpfandbesicherte Immobilie verwerten und beispielsweise eine Zwangsversteigerung durchführen lassen.
  • Der Kreditgeber verlangt den Eintrag ins Grundbuch, um sich den Zugriff auf das Grundstück im Falle von Zahlungsproblemen zu sichern. Ist der Kredit komplett zurückgezahlt, verliert der Geldgeber das gewährte Grundpfandrecht. Einer Löschung im Grundbauch steht somit nichts mehr im Wege.
  • Oft hat das Löschen der Grundschuld damit zu tun, dass der Eigentümer die Immobilie lastenfrei besitzen möchte. Allerdings ist es ein Irrtum anzunehmen, dass sich mit einem lastenfreien Eigenheim beim Verkaufen ein höherer Preis erzielen lässt.
  • Unbegründet ist auch die Angst, dass die Grundschuld dem ehemaligen Geldgeber irgendwelche Zugriffsrechte einräumt. Eine Bank muss Schulden vor Gericht beweisen, wenn sie zwangsversteigern möchte.

Stillgelegte Grundschuld spart Kosten

Als Bestätigung der Kredittilgung sollte sich der Eigentümer eine Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung von der Bank ausstellen lassen. Beides ist kostenlos. Im Fall eines Verkaufes der Immobilie hat die eingetragene Grundschuld ebenso Vorteile. Als Käufer brauchen Sie keine extra Gebühren bezahlen.

  • Beim Löschen einer Grundschuld über 150.000 Euro werden rund 300 Euro als Notar- und Grundbuchamtsgebühren fällig. Wenn Sie als Käufer einen Kredit in gleicher Höhe aufnehmen möchten, zahlen Sie für die Eintragung der neuen Grundschuld etwa das Doppelte.
  • Bei einer eingetragenen Grundschuld hat der Verkäufer keinerlei Kosten. Wenn Sie als neuer Eigentümer dieselbe Bank bei der Finanzierung nutzen, haben Sie ebenfalls keine Kosten. Wählen Sie als Finanzierungspartner ein anderes Kreditinstitut, zahlen Sie für eine Grundschuldabtretung (Betrag 150.000 Euro) etwa 300 Euro.
  • Selbst wenn die Immobilie nicht verkauft werden soll, ist das Löschen einer Grundschuld nicht vorteilhaft. Irgendwann steht eine Modernisierung ins Haus, für die ein neuer Kredit benötigt wird. Die eingetragene und stillgelegte Grundschuld wird in diesem Fall reaktiviert. Die Kostenersparnis beträgt bis zu 900 Euro.

Sie sollten wissen, dass sowohl das Eintragen als auch das Löschen einer Grundschuld Geld kostet. Eine Löschung ist selbst bei einem Hausverkauf überflüssig. Als Immobilienbesitzer lassen sich so einige hundert Euro sparen.

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