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Grundschuld löschen lassen - so machen Sie es richtig

Immobilien - die Grundschuld zu löschen ist im Grunde unnötig und teuer.
Immobilien - die Grundschuld zu löschen ist im Grunde unnötig und teuer.
Die Grundschuld dient bei einer Hausfinanzierung als Sicherheit. Die Grundschuld löschen zu lassen ist allerdings möglicherweise unnötig und teuer. Andere Möglichkeiten sind unter Umständen weitaus besser geeignet. Lesen Sie hier alles Wissenswerte.
  • Für den Erwerb von Immobilien oder für den Hausbau ist die Aufnahme von Fremdkapital unumgänglich. Hierfür verlangen die Kreditgeber in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit.
  • Nachdem der Kredit abgezahlt ist, möchten viele Bankkunden die Grundschuld löschen lassen. Das ist zwar nicht weiter kompliziert, aber nicht wirklich notwendig. Außerdem kostet es unnötig Geld.

Was eine Grundschuld ist

  • In Deutschland gehört die Grundschuld zu den Grundpfandrechten und wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.
  • Es handelt sich bei der Grundschuld um ein dingliches Recht, Auszahlungen einer gewissen Summe aus einem Grundstück oder aus einem grundstücksgleichen Recht, wie zum Beispiel aus einer Eigentumswohnung oder einem Erbbau-Grundstück, einzufordern.
  • Die gesetzlichen Regelungen rund um die Grundschuld entsprechen größtenteils denen bezüglich der Hypothek.

Die Kreditsicherheit zu löschen ist unnötig  

  • Die Grundschuld löschen zu lassen ist nicht nur überflüssig, sondern die Löschung belastet auch noch Ihren Geldbeutel.
  • Wenn Sie eine Grundschuld löschen, fallen immer Gebühren an: Geht es etwa um eine Grundschuld von über 100.000 Euro, müssen Sie mit circa 300 Euro rechnen, um sie löschen zu lassen. Dabei erhalten das Grundbuchamt und der bearbeitende Notar jeweils die Hälfte der Summe.
  • Möchten Sie das Grundstück oder die Immobilie verkaufen, wird durch die Löschung der Grundschuld auch noch der Käufer unnötig belastet. Bleiben Sie mal bei den vorher genannten Beispielbeträgen, so muss der Käufer knapp 600 Euro ausrichten, um die Grundschuld erneut eintragen zu lassen.
  • Daher ist es vorteilhafter, die Grundschuld erst gar nicht zu löschen: Die Kreditgeber können sie weiter verwenden. Wenn der Kunde sein Darlehen bei derselben Bank aufnimmt, fallen keine Gebühren an, außer. die geliehene Summe ist höher als die Grundschuld. 
  • Bevorzugt der Käufer hingegen ein anderes Kreditinstitut, besteht die Möglichkeit, die Grundschuld weiterzureichen, während der Grundbucheintrag bestehen bleibt. Im Grundbuch wird ausschließlich festgehalten, dass nun ein anderer Käufer existiert und dies kostet allenfalls 300 Euro.
  • Die Grundschuld zu löschen ist auch nicht nötig, sobald der Besitzer des Grundstückes das Darlehen zurückerstattet hat. Möglicherweise kann die Grundschuld zu einem späteren Zeitpunkt von Nutzen sein, beispielsweise bei Restaurations- oder Renovierungsarbeiten.
  • Falls Sie eine Bestätigung über die Stilllegung der Grundschuld wünschen, können Sie auch eine Löschungsbewilligung beantragen. Hierfür fallen keinerlei Gebühren an.

Wenn Sie die Grundschuld dennoch löschen möchten

  • Möchten Sie Ihre Grundschuld dennoch löschen lassen, dann sehen Sie sich das Grundbuch mal genau an: Möglicherweise ist dort vermerkt, dass die Löschung der Zustimmung des Eigentümers bedarf.
  • Weiterhin gilt es zu ermitteln, ob diese Bestimmung nur für die einst offene Forderung Gültigkeit besitzt oder sich auch auf weitere eventuelle Forderungen ausdehnt.
  • In dem Fall sollten Sie sich mit dem Eigentümer auseinandersetzen sowie Experten hinzuziehen, die Sie in allen rechtlichen Belangen beraten.
  • Ansonsten können Sie den Gläubiger der Grundschuld zur Löschung veranlassen, indem Sie ihn bitten, eine Löschungsbewilligung zu erteilen. Dieses Formular muss der Gläubiger beantragen und ihm notariell zustimmen. 
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