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Kosten bei Gütertrennung - was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

Eine Scheidung wirft auch bei der Gütertrennung Kosten auf.
Eine Scheidung wirft auch bei der Gütertrennung Kosten auf.
Wem eine Scheidung bevorsteht, der sollte sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden und herausfinden, welche Kosten die Scheidung verursachen kann und wie der Versorgungsausgleich ausfällt. Haben Sie in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, kommt es nach der Scheidung nicht zu einem Zugewinnausgleich.

Scheidungskosten, die bei Gütertrennung anfallen

  • Haben Sie in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, so wirkt sich dies auf die Kosten, die bei einer Scheidung entstehen können, aus. Ausschlaggebend ist immer, wer von den Ehepartnern mehr Geld verdient hat. Der Mehrverdiener schneidet bei den Kosten einer Scheidung schlechter ab als der Wenigerverdienende.  
  • Sie sollten wissen, dass die Gütertrennung die tatsächliche Trennung der Vermögensmassen beider Eheleute bewirkt. Im Einzelnen heißt dies, dass die Eheleute selber über ihr Vermögen bestimmen und auch lediglich für ihre eigenen Schulden haften. Dies ist noch genauso wie bei der Zugewinngemeinschaft.
  • Wer die Gütertrennung vereinbart, sollte beachten, dass sich dies auf die Kosten, die bei einer Scheidung anfallen, auswirken kann. So muss dann nach vollzogener Scheidung kein Vermögensausgleich geleistet werden.
  • Es kann sein, dass Sie nach der Scheidung einen Versorgungsausgleich zahlen müssen. Dies ist nur dann ausgeschlossen, wenn Sie es im Ehevertrag ausgeschlossen haben. Der Versorgungsausgleich ist in etwa wie ein Zugewinn bezüglich der Rente. So zahlt der Ehepartner, der mehr verdient hat, dem weniger verdienenden einen Versorgungsausgleich in Form von einer Bezuschussung zur Rente.

Wissenswertes über die Gütertrennung

  • Sie sollten wissen, dass die Gütertrennung auch zur Geltung kommt, wenn sie nicht ausdrücklich im Ehevertrag vereinbart worden ist.
  • Dies ist immer dann der Fall, wenn die Eheleute den gesetzlichen Güterstand vertraglich ablehnen.
  • Die Gütertrennung erlangt auch Wirksamkeit, wenn der gesetzliche Güterstand im Vertrag aufgehoben wird.
  • Er kommt darüber hinaus auch immer zur Anwendung, wenn die Zugewinngemeinschaft oder der Versorgungsausgleich mithilfe einer Klausel im Ehevertrag von beiden Parteien ausgeschlossen ist.
  • Sie können auch davon ausgehen, dass die Gütertrennung bei den Kosten einer Scheidung relevant ist, wenn Sie zuerst die Gütergemeinschaft vereinbart haben und diese dann später mithilfe eines Ehevertrages ausschließen.
  • Bei der Berechnung der Kosten einer Scheidung kann ebenfalls die Gütertrennung relevant sein, wenn ein Urteil die Gütergemeinschaft in einer Ehe aufgehoben hat und dies in einem Urteil ausdrückt.
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