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Kontopfändung aufheben - so holen Sie Ihr Geld zurück

Stoppen Sie Kontopfändungen mit einem Pfändungsschutzkonto.
Stoppen Sie Kontopfändungen mit einem Pfändungsschutzkonto.
Eine Kontopfändung trifft hart und blockiert die Haushaltskasse. Sie können sie nicht so einfach aufheben. Dennoch haben Sie Möglichkeiten, angemessen zu reagieren und Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Gepfändet ist gepfändet! Ein Gläubiger, der Ihr Girokonto mit der Kontopfändung blockiert, wird nicht bereit sein, seine vorteilhafte Stellung ohne Weiteres wieder zu räumen. Dennoch müssen Sie selbst aktiv werden. Sie erreichen nichts, wenn Sie den Kopf in den Sand stecken.

Trotz Kontopfändung sind Sie keinesfalls schutzlos

  • Tun Sie nichts, muss die Bank spätestens nach 14 Tagen das auf dem Konto befindliche Guthaben an den Gläubiger auszahlen. Sie selbst kommen nicht mehr an Ihr Geld. Dennoch sind Sie nicht schutzlos und schon gar nicht rechtlos.
  • Gehen auf Ihr Girokonto Sozialleistungen ein (Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld), darf die Bank auch diese Beträge entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr an Sie auszahlen.
  • Natürlich können Sie auch Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und mit ihm eine Zahlungsvereinbarung verabreden, sofern er dazu bereit ist. Die Bereitschaft des Gläubigers hängt davon ab, wie Sie sich zuvor verhalten haben, und setzt eine gewisse Sympathie für Ihre Person und Ihre Situation voraus.
  • Sie müssen sich im Klaren sein, dass Sie selbst keine Möglichkeit haben, die Kontopfändung als solche zu beanstanden. Aufheben kann sie nur der Gläubiger.

Statt Aufheben Pfändungsschutzkonto einrichten

  • Der Gesetzgeber gibt Ihnen aber eine einfache Möglichkeit, die Kontopfändung faktisch außer Kraft zu setzen. Beantragen Sie bei der Bank, dass diese Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt!
  • Sie können diesen Antrag innerhalb von einem Monat stellen, nachdem der Gläubiger das Konto gesperrt hat. Innerhalb von drei Tagen, so sagt das Gesetz, muss die Bank Ihrem Wunsch entsprechen. Dann können Sie bis zur Höhe Ihres persönlichen Freibetrages über das Guthaben auf dem Konto verfügen. Nur darüber hinausgehende Beträge muss die Bank an den Gläubiger auszahlen.
  • Das Pfändungsschutzkonto kann auch von Selbstständigen eingerichtet werden und schützt jede Art von Guthaben.

Nutzen Sie Ihre Freibeträge

  • Ihr persönlicher Freibetrag beträgt 1.028,89 €. Sie können den Freibetrag erhöhen, wenn Sie unterhaltspflichtig sind und beispielsweise Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder unterhalten müssen. Der Freibetrag für die erste Person beträgt 387,22 € und für jede weitere Person bis höchstens fünf Personen 215,73 € (§ 850c ZPO).
  • Der Gläubiger wird die Pfändung erst dann aufheben, wenn die Forderung bezahlt ist. Auch wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet haben, sollten Sie unbedingt eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger verabreden, da Sie nur so die Forderung erledigen können.
  • Bewilligt der Gläubiger die Zahlungsvereinbarung, kann er die Pfändung zum Ruhen bringen. Aufheben wird er sie nicht, da er dadurch seinen Vorrang gegenüber eventuell anderen Gläubigern, die ebenfalls eine Kontopfändung ausbringen, absichert.

Alle Angaben: Stand Oktober 2012

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