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Bei Kontopfändung mit einer Ratenzahlung Schlimmeres verhindern

Nehmen Sie vollstreckbare Forderungen immer ernst.
Nehmen Sie vollstreckbare Forderungen immer ernst.
Da ist eine Überraschung! Sie stehen am Geldautomaten und der Automat zahlt nichts aus. Das Konto ist gesperrt. Ein Gläubiger hat eine Kontopfändung ausgebracht. Um an Ihr Geld zu kommen, sollten Sie eine Ratenzahlung vereinbaren oder sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen.

Was Sie benötigen:

  • Girokonto als Pfändungsschutzkonto

Wenn Sie eine Kontopfändung erhalten, müssen Sie etwas übersehen haben. Zu Hause liegt sicherlich irgendwo ein gelber Zustellbrief vom Amtsgericht mit einer titulierten Forderung oder eine ultimative Zahlungsaufforderung samt Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt. Offensichtlich haben Sie darauf nicht reagiert.

Bei Kontopfändung müssen Sie verhandeln

  • Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Zahlungsurteil, Steuerbescheid des Finanzamtes) besitzt, kann er daraus zwangsvollstrecken. Wenn der Gläubiger Ihre Kontoverbindung kennt, kann eine Kontopfändung bei Ihrer Bank veranlassen. Ihr Girokonto wird dann gesperrt. Die Bank darf an Sie keine Zahlungen mehr leisten und keine Überweisungen mehr ausführen.
  • Früher war es so, dass Sie sich binnen sieben Tagen Sozialleistungen noch auszahlen lassen konnten. Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos entfällt diese Möglichkeit. Sie haben dann im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Im Idealfall sind Sie in der Lage, die geforderte Summe auf einen Schlag zu bezahlen. Sobald der Gläubiger das Geld erhalten hat, bewilligt er die Aufhebung der Pfändung.

Mit Ratenzahlung Gläubiger beruhigen

  • Sind Sie dazu nicht in der Lage, können Sie versuchen, mit dem Gläubiger zu verhandeln. Bieten Sie ihm eine Ratenzahlung an. Im Gegenzug sollte der Gläubiger die Kontopfändung bei der Bank zum Ruhen bringen, sodass Sie auf Ihr Konto wieder zugreifen können. Nicht jeder Gläubiger wird sich darauf einlassen.
  • Ansonsten haben Sie das gesetzliche Recht, bei Ihrer Bank, bei der Sie Ihr Girokonto führen, zu beantragen, dass das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Sie dürfen insgesamt nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen. Dieses wird der SCHUFA gemeldet. Die Bank verlangt für die Führung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte monatliche Gebühr.

Mit Pfändungsschutzkonto sichern Sie Ihr Geld

  • Das Pfändungsschutzkonto gewährleistet, dass Sie monatlich über einen persönlichen Freibetrag von 1028,89 € verfügen können. Dieser Betrag kann vom Gläubiger nicht gepfändet werden und wird von der Kontopfändung nicht erfasst.
  • Sofern Sie unterhaltsberechtigte Personen zu versorgen haben, erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich. Schöpfen Sie den Freibetrag in einem Monat nicht aus, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen und erhöhen auch so Ihren Freibetrag.
  • Auch wenn Ihr Geld dann pfändungssicher ist, empfiehlt sich, mit dem Gläubiger zu sprechen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Gläubiger akzeptieren in dieser Situation auch sehr geringe Beträge. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und Ihre Bonität ruinieren.
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