Alle Kategorien
Suche

Gebührenordnung für Notare - was in Bayern Beurkundungen kosten

Notarielles Testament kostet mitunter weniger als später ein Erbschein.
Notarielles Testament kostet mitunter weniger als später ein Erbschein.
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Notar öffentlich bestellt. In seinem Amt ist er unter anderem für die Beurkundung von Rechtsvorgängen zuständig. Die Gebührenordnung für Notare bestimmt, dass sich die Gebühren nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäfts richten. Wenn Sie in Bayern oder Berlin die gleiche notarielle Tätigkeit in Anspruch nehmen, werden Sie eine Rechnung in gleicher Höhe zu begleichen haben. Doch vor allem im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf lassen sich Kosten nicht immer genau vorhersagen.

Es gibt unterschiedliche Gründe, einen Notar einzuschalten. Dabei kann es sein, dass Sie eine Menge sparen. Notare sind normalerweise nicht derart teuer, wie oft angenommen wird. Dabei ist es auch unerheblich, ob Sie einen Notar in Sachsen oder Bayern beauftragen.

Gebührenordnung für Notare gilt deutschlandweit

  • Beim Notar kostet lediglich die Beurkundung eine Gebühr laut Gebührenordnung der Notare. Für die Beratung und Abwicklung wird nichts extra verlangt. Sie sollten sich daher in jedem Fall umfassend beraten lassen. Aufgrund der Neutralität des Notars werden Sie in vielen Fällen lediglich einen Berater für beide Seiten benötigen.
  • Möchten Sie Ihren Erben die Kosten für einen Erbschein ersparen, lassen Sie zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag anfertigen. Bei einer Summe von 50.000 Euro kostet Sie eine Testamentsanfertigung beim Notar etwa 170 Euro.
  • Für einen Erbschein müssen die Erben hingegen etwa 300 Euro rechnen. Auch ein notarieller Ehevertrag oder eine einvernehmliche Klärung wichtiger Streitpunkte im Falle einer Scheidung erspart gehörig Kosten für das Verfahren vor Gericht.
  • Was die Gebühren für die Einschaltung eines Notars angeht, müssen Sie dank der Gebührenordnung für Notare nicht mit bösen Überraschungen rechnen. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welche Kosten Sie bei welcher Notarleistung zu begleichen haben. Dennoch kann es bei Immobiliengeschäften bei der Höhe der Kosten größere Unterschiede geben. 

Hauskauf in Bayern - Gebührenberechnung

Die Berechnung der Notargebühren bei Immobiliengeschäften erfolgt auf der Grundlage des Kaufpreises, bei Schenkungen ist der Verkehrswert entscheidend. Für ein Testament oder einen Ehevertrag zählt wiederum das Reinvermögen (persönliches Vermögen minus Schulden).

  • Bei der Beurkundung eines Kaufvertrags einigen sich die Beteiligten normalerweise darüber, wer welche Kosten trägt. Bei Ihrer Kalkulation sollten Sie nicht vergessen, dass das Grundbuchamt für seine Arbeit Gebühren erhebt. 
  • Auch diese Kosten sind in Bayern gleich hoch wie beispielsweise in Hamburg. Beim Hauskauf können Sie Notar- und Gerichtskosten in Höhe von 1,5 Prozent vom jeweiligen Kaufpreis kalkulieren.
  • Die Gebührenordnung für Notare erlaubt neben den üblichen Gebührensätzen weitere Gebühren für zusätzliche Arbeiten, beispielsweise das Einholen von Genehmigungen oder einer Kaufpreisbestätigung. Hinzu kommt neben den Auslagen (Abschriften, Porto oder Telefon) noch die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Daneben werden auch Grunderwerbsteuer und eventuell Maklerprovision fällig. Diese Steuern und Ausgaben haben mit der Gebührenrechnung des Notars nicht zu tun. Beim Immobilienkauf spielen sie dennoch eine nicht unwichtige Rolle.

Kaufen Sie ein Einfamilienhaus zum Kaufpreis/im Geschäftswert von 250.000 Euro, wird eine doppelte Gebühr fällig. Weitere Gebühren fallen dafür an, dass Ihr Notar den Termin der Fälligkeit des Kaufpreises überprüft und die Eigentumsumschreibung überwacht. Die Beurkundung inklusive Auslagen und Umsatzsteuer macht etwa 1.350 Euro.

Teilen: