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Für den Kindergarten eine Kostenübernahme beantragen - so geht's

Die Kostenübernahme für den Kindergarten beantragen.
Die Kostenübernahme für den Kindergarten beantragen.
Die Kosten des Kindergartens werden ganz oder teilweise bei Familien mit geringem Einkommen übernommen. Dies ist jedoch nur auf Antrag möglich. Sie müssen daher die Kostenübernahme bei der Stadt oder beim Jugendamt beantragen.

Kindergarten: So wird der angemessene Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtung berechnet

  • Sie können beim Jugendamt oder bei der Stadt eine Kostenübernahme für den Kindergarten beantragen. Dort werden Ihre Einkommensverhältnisse überprüft.
  • Für die Kostenübernahme müssen Sie dem zuständigen Amt für Soziale Einrichtungen Ihre Einkommensverhältnisse offen legen, damit die Kosten für den Kindergarten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Berechnung erfolgt nach dem Bruttoeinkommen - abzüglich der Werbekosten - des letzten Kalenderjahrs.
  • Beziehen Sie jedoch Hilfe zum Lebensunterhalt, dann erhalten Sie eine Ermäßigung des Sozialbeitrages um 100%. Sie müssen aber immer die Kostenübernahme für den Kindergarten beantragen und die Bewilligungsbescheide vom Arbeitsamt oder beim Jobcenter vorlegen.

Kostenübernahme des Sozialbeitrages

  • Nach § 25 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes haben Sie einen angemessenen Beitrag zu den Kosten des Kindergarten zu entrichten. Die Kosten können aber ganz oder teilweise übernommen werden, da Beiträge und Gebühren so festgesetzt werden sollen, dass Familien mit geringem Einkommen oder Familien mit mehreren Kindern eine Ermäßigung bekommen. Gehen Sie deshalb zum zuständigen Amt für Soziale Einrichtungen und lassen Sie dort die Kostenübernahme prüfen.
  • Wenn Ihnen das Arbeitsamt im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme die Kostenübernahme zum Teil bewilligt hat, sollten Sie auf jeden Fall noch einmal beim Jugendamt oder beim Amt für Soziale Einrichtungen - in manchen Städten ist auch die Stadt zuständig - den Sozialbeitrag prüfen lassen. Wahrscheinlich werden Sie in die Sozialstaffel S 0 eingestuft, so dass alle Kosten für den Kindergarten übernommen werden.
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