Führerschein verloren - was tun?

"Ihre Papiere bitte" - Nicht nur in einer Straßenkontrolle benötigen Sie Ihren Führerschein! "Ihre Papiere bitte" - Nicht nur in einer Straßenkontrolle benötigen Sie Ihren Führerschein!
Jahrelang fristete er ein unbeachtetes Dasein in Ihrer Tasche und nun wollen Sie einen Mietwagen nehmen und stellen voller Schreck fest: Sie finden Ihren Führerschein nicht mehr? Oder Ihnen ist Ihr Portemonnaie gestohlen worden? Das ist zwar sehr ärgerlich, aber kein Drama: wie alle Papiere, so ist auch der verlorene Führerschein ersetzbar!
Christine Bärsche
09.08.2010 Christine Bärsche
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links

Beim Verlust der Fahrerlaubnis

  • Es gilt: doppelt hält besser – eine Kopie der Bescheinigung an einem separaten Ort aufgehoben erleichtert Ihnen im Verlustfall die Kommunikation mit den Behörden. Sie haben so alle wichtigen Informationen (etwa den Namen der ausstellenden Behörde und das Ausstellungsdatum) zur Hand.
  • Im Fall einer Polizeikontrolle oder beim Mieten eines Autos müssen Sie Ihren Führerschein vorlegen. Während der Autoverleih Ihnen einfach keinen Wagen geben wird, ist bei der Polizeikontrolle zusätzlich auch noch eine Verwarnung fällig. Besser also, Sie bemühen sich umgehend um Ersatz!
  • Ihr Führerschein wurde gestohlen: Melden Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei. Dort erhalten Sie eine entsprechende Diebstahlbestätigung. Diese Bescheinigung ersetzt sowohl den vorläufigen Führerschein als auch die eidesstattliche Erklärung, die bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins (siehe unten) sonst benötigt wird.
  • Sie haben Ihren Führerschein verloren: Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde können Sie Ersatz beantragen.

Ersatzführerschein beantragen

  • Sie können einen Ersatzführerschein nur selbst, also persönlich, bei Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) beantragen.
  • Folgende Dokumente sollten Sie zur Vorlage bereit halten: Ihren Ausweis (Bundespersonalausweis oder Reisepass) und ein neues, biometrisches Passbild.
  • Entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei einem Notar müssen Sie außerdem eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins abgeben. Damit wird sicher gestellt, dass Sie Ihren Führerschein tatsächlich verloren haben.
  • Falls für Sie nicht mehr die Behörde zuständig ist, bei der Ihr Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde (etwa weil Sie zwischenzeitlich umgezogen sind), müssen Sie bei der neuen Behörde zusätzlich eine so genannte „Karteikartenabschrift“ vorlegen. Diese können Sie bei der ausstellenden Behörde Ihres verlorenen Führerscheins beantragen und direkt an die neue Behörde schicken (oder faxen) lassen.

Regelungen für den neuen EU-Führerschein

  • Achtung: Selbst wenn der verloren gegangene Führerschein noch der alte „rosafarbene“ (oder gar der graue) war: Sie erhalten als Ersatz stets den Euroführerschein im Kreditkartenformat. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Erlaubnis zum Führen Eines Anhängers sowie eines 7,5t-Fahrzeugs mit eingetragen wird - informieren Sie sich gegebenfalls bei der Antragsstellung über die Modalitäten!
  • Ein Ersatzführerschein kostet im günstigsten Fall (d.h. Diebstahl) 35,- Euro. Wenn Sie Ihren alten Führerschein jedoch verloren haben, müssen Sie zusätzliche Kosten für die eidesstattliche Versicherung einplanen (ca. 30 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde, möglicherweise mehr beim Notar).
  • Sie müssen leider mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis sechs Wochen rechnen. Für diese Zeit erhalten Sie jedoch einen vorläufigen Führerschein mit dem Sie weiterhin Autofahren dürfen. Sobald Ihr Führerschein vorliegt, werden Sie schriftlich darüber benachrichtigt und können ihn (wiederum persönlich oder in Ausnahmefällen durch einen Bevollmächtigten) abholen.
  • Falls Sie im Ausland leben und Ihren deutschen Führerschein verloren haben, wenden Sie sich am besten an die Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, da dort die entsprechenden Unterlagen bereit liegen.
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