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Erwerbsminderungsrente beantragen - so geht es Schritt für Schritt

Bei der Antragstellung helfen Rentenberater und ehrenamtlich tätige Versicherungsälteste.
Bei der Antragstellung helfen Rentenberater und ehrenamtlich tätige Versicherungsälteste.
Wer eine Erwerbsminderungsrente oder auch eine andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und natürlich auch einen Antrag stellen. Erst das Beantragen der Rente hat die Durchführung eines Rentenverfahrens zur Folge.

Wenn Sie mindestens fünf Jahre rentenversichert (Wartezeit) waren und in diesem Zeitraum wenigstens für 36 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, dann haben Sie unter bestimmten Umständen einen berechtigten Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.

Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nur auf Antrag

Grundsätzlich gilt, dass jegliche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Antrag gezahlt werden. Damit Sie einen Rentenanspruch geltend machen können, bedarf es einer Antragstellung. Das Beantragen der Rente ist die Grundlage dafür, dass der zuständige Rentenversicherungsträger das Rentenverfahren veranlasst.

  • Sie können einen Rentenantrag formlos stellen. Doch empfiehlt sich der Einfachheit halber, und auch weil das Rentenverfahren zügiger ablaufen dürfte, das vom Rentenversicherungsträger vorbereitete Formular.
  • Je genauer Sie den Antrag ausfüllen, desto schneller geht das Verfahren. Sie müssen mit etwa drei Monaten rechnen. Rückfragen verlängern diesen Zeitraum möglicherweise. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente erfolgt bei Bewilligung ab dem Tag der Antragstellung.

So gehen Sie beim Beantragen der Rente vor

Wenn Sie gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen, müssen Sie eine Reihe von Formularen ausfüllen und weitere Dokumente beilegen.

  • Wenden Sie sich direkt an den Rentenversicherungsträger, erhalten Sie alle benötigten Formulare in der erforderlichen Form und im vollständigen Umfang.
  • Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund, dann verwenden Sie das Antragsformular R100 (Antrag auf Versichertenrente) und das Antragsformular R210 (Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung/R210). Das Formular R211 dient dem Auflisten aller Beschäftigungsverhältnisse.
  • Die Antragstellung für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlangt, dass Sie auch das Formular R810 und R811 ausfüllen. Hier geht es um die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wichtige Hinweise zur KVdR finden Sie im Formular R815. 
  • Haben Sie alle Unterlagen ausgefüllt und die geforderten Nachweise und Atteste vorliegen, können Sie den Antrag direkt beim Rentenversicherungsträger abgeben. Auch die Kommunen und Krankenkassen nehmen Anträge entgegen und leiten diese dann weiter.

Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie bereits vorhandene ärztliche Atteste und weitere relevante Gutachten beilegen. Dennoch wird das in den meisten Fällen nicht ausreichen. Sie werden in jedem Fall zu einer Begutachtung eingeladen. Erst dort wird ein Arzt im Auftrag der Rentenversicherung feststellen, inwieweit Sie erwerbsgemindert sind.

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