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Elternbürgschaft formulieren - so ermöglichen Sie Ihrem Kind die Mietwohnung

Das Formulieren ein Elternbürgschaft ist in der Regel keine große Sache.
Das Formulieren ein Elternbürgschaft ist in der Regel keine große Sache.
Ohne geregeltes Einkommen ist es oftmals schwer eine Mietwohnung zu finden. Vermieter bevorzugen in der Regel Mieter, die nachweisen können, dass sich sich die Wohnung tatsächlich leisten können. Wenn sich Ihr Kind in dieser schwierigen Lage befindet, ist eine Elternbürgschaft eine unproblematische Möglichkeit, um ihm oder ihr eine Mietwohnung zu ermöglichen. Damit die Elternbürgschaft vom Vermieter akzeptiert wird und rechtskräftig ist, sollten Sie sie aber auf die richtige Weise formulieren.

Was Sie benötigen:

  • Einkommensnachweis
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • (Schufa-Auskunft)

Vor dem Formulieren der Elternbürgschaft

  • Bevor Sie sich ans Formulieren einer Elternbürgschaft machen, sollten Sie Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen. Normalerweise ist das Formulieren der Elternbürgschaft nämlich Sache des Vermieters. Er sollte Ihnen ein entsprechendes Formular zukommen lassen, das Sie nur noch ausfüllen und unterschreiben müssen sowie die entsprechenden Nachweise beifügen.
  • Ansonsten kann Ihnen der Vermieter ab auch genau mitteilen, welche Informationen aus der Elternbürgschaft hervorgehen müssen. 

So schreiben Sie eine Elternbürgschaft

  • Sollte der Vermieter über keinen Vordruck verfügen, ist das Formulieren der Elternbürgschaft keine große Sache. Sofern Sie sie von Hand schreiben, sollten Sie auf eine gut leserliche Schrift achten, damit die Bürgschaft rechtsverbindlich angenommen werden kann.
  • In der Elternbürgschaft sollten Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse enthalten sein. Wenn beide Elternteile für das Kind bürgen, sollten auch die Daten von beiden angegeben werden.
  • Desweiteren müssen Sie zum Ausdruck bringen, gegenüber wem (also dem Eigentümer bzw. dem Vermieter der Wohnung gegenüber) und für wen (also für Ihr Kind) Sie die Elternbürgschaft abgeben. Geben Sie dabei den vollständigen Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes sowie die Adresse der Mietwohnung an. Achten Sie dabei unbedingt darauf, die Höhe der Kaltmiete sowie der Nebenkosten in der Elternbürgschaft anzugeben.
  • Wenn die Elternbürgschaft auf einen bestimmten Zeitraum befristet sein soll, müssen Sie das ebenfalls angeben. In der Regel wird vom Vermieter außerdem erwartet, dass die Elternbürgschaft ausdrücklich als unwiderruflich und selbstschuldnerisch kenntlich gemacht wird.
  • Als Nachweise müssen Sie der Elternbürgschaft Ihre Einkommensnachweise, Kopien Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie unter Umständen eine Schufa-Auskunft beilegen.
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