Ppa - eine Abkürzung mit Folgen
Die Abkürzung ppa leitet sich aus der lateinischen Sprache ab und steht für per procura. Per procura bedeutet zu deutsch „in Vollmacht“ und ist der Unterschriftenzusatz eines Prokuristen, der von der Firmenleitung eine umfangreiche geschäftliche Vertretungsvollmacht erhalten hat. Wenn Ihnen Prokura erteilt wurde, gilt es u. a. zu beachten:
- Der Umfang sowie die Voraussetzungen für Ihre als Prokura bezeichnete Vollmacht ist per Gesetz geregelt, Einzelheiten dazu können Sie im Handelsgesetzbuch (HGB) nachlesen.
- Beachten Sie, dass Sie die Aufgaben eines leitenden Angestellten übernehmen, wenn Ihnen Prokura erteilt wird. Allerdings kann Ihren diese Vollmacht jederzeit wieder entzogen werden, selbst dann, wenn sie Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages ist.
- Der Form nach gibt es sowohl Einzel- als auch Gesamtprokura. Wird Ihnen Einzelprokura erteilt, sind Sie alleine bevollmächtigt und Ihre Vertretungsvollmacht und Ihre Verantwortung sind daher entsprechend umfassend. Die Gesamtprokura hingegen kann nur gemeinsam von mehreren Prokuristen in Absprache miteinander ausgeführt werden.
Die Aufgaben eines Prokuristen
Wenn Sie die Abkürzung ppa als Zusatz zu Ihrer Unterschrift verwenden, sind Sie u. a. zu folgenden Handlungen berechtigt:
Wer seine Unterschrift mit ppa leistet, muss wissen, was er tut. Nur Prokuristen …
- Ihrer Verantwortung unterliegt der komplette Geschäftsverkehr.
- Sie sind zum Führen von Prozessen bevollmächtigt.
- Sie können Vergleiche eingehen.
- Sie dürfen Handlungsvollmachten an Dritte erteilen, die allerdings vom Umfang her nicht an die der Prokura heranreichen dürfen.
- Nicht in Ihrer Vollmacht sind Handlungen wie das Anmelden einer Insolvenz, das Unterschreiben des Jahresabschlusses oder das Leisten eines Eides anstelle des Kaufmanns enthalten.
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