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Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben - so geht's

Verzweiflung bei der Erstellung der Steuererklärung? - Mit dieser Anleitung sicher nicht!
Verzweiflung bei der Erstellung der Steuererklärung? - Mit dieser Anleitung sicher nicht!
Jeder kennt es: Man sitzt vor seiner Steuererklärung, hat unzählige Belege um sich versammelt und weiß jedoch einfach nicht, wie man die entstandenen Kosten, auch Bewerbungskosten, in der Steuererklärung richtig eintragen soll.

Was Sie benötigen:

  • Belege
  • Stift, Papier
  • Taschenrechner
  • Anlage N
  • Bewerbungskosten können z.B. sein: Kosten für Kopien, Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Fachbücher a la "Wie bewerbe ich mich richtig", Bewerbungskurse bzw. -seminare, Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kosten für entsprechende Kleidung für das Vorstellungsgespräch etc.
  • In der Regel stellen die oben beispielhaft aufgeführten Bewerbungskosten Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dar, somit Sie diese steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angeben können.
  • Kosten für Kleidung wegen des Vorstellungsgesprächs können Sie jedoch nicht als Werbungskosten geltend machen, auch wenn Sie diese speziell für diesen Anlass gekauft haben. Denn hier gilt der Grundsatz: Kleidung kann man auch privat nutzen und eine genaue Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung der Kleidung ist in diesem Fall nicht möglich. Aus diesem Grund stellen Kosten für den Anzug wegen des Vorstellungsgesprächs Kosten der privaten Lebensführung dar.
  • Die Bewerbungskosten tragen Sie auf der Anlage N, 2. Seite, Zeile 47, Kennziffer 53, ein. Zur Einkommensteuererklärung legen Sie die Belege der Bewerbungskosten bei.
  • Des Weiteren lassen Sie sich den Termin über das Vorstellungsgespräch von der jeweiligen Firma bestätigen. Die Firma sollte in der Bestätigung angeben, ob Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc. erstattet wurden. Fügen Sie auch diesen Beleg der Erklärung bei. Hinsichtlich der entstandenen Kosten für das Wahrnehmen der Vorstellungsgespräche haben Sie mit solch einem Beleg sicher keine Probleme mit dem Finanzamt.
  • Auch ist es sinnvoll, wenn Sie über die entstandenen Kosten eine kleine Aufstellung der Erklärung beifügen. Das erleichtert die Arbeit des Finanzamts und Sie erhalten keine Rückfragen.

Beispiel - entstandene Bewerbungskosten für die Steuererklärung 

  • Beispiel: Anna hat sich als Bankkauffrau bei verschiedenen Banken beworben. Dadurch sind ihr folgende Kosten entstanden: Zeugniskopien 10 Euro, Bewerbungsfotos 20 Euro, Bewerbungsmappen 15 Euro, Fachbuch "Wie bewerbe ich mich richtig?" 30 Euro, Hosenanzug und Schuhe 150 Euro. Außerdem hatte sie zwei Vorstellungsgespräche bei der Reich-Bank und bei der Sparer-Bank. Zum Vorstellungsgespräch bei der Reich-Bank ist sie 30 Kilometer hin und zurück gefahren. Bei der Sparer-Bank in München hatte sie ein zweitägiges Auswahlverfahren (Dienstag und Mittwoch) zu absolvieren. Da Anna aus Leipzig kommt, ist sie mit dem Zug nach München gefahren. Die Zugfahrkarte hat für die Hin- und Rückfahrt insgesamt 150 Euro gekostet. Auch musste sie für 2 Nächte im Hotel 120 Euro ausgeben. Anna ist am Montag um 15:30 Uhr in München angekommen. Am Mittwoch ist sie dann um 21:00 Uhr mit dem Zug zurück nach Leipzig gefahren.
  • Lösung: Als Werbungskosten können geltend gemacht werden: Zeugniskopien 10 Euro, Bewerbungsfotos 20 Euro, Bewerbungsmappen 15 Euro, Fachbuch 30 Euro. Fahrtkosten wegen Vorstellungsgespräch bei der Reich-Bank 30 Kilometer x 2 x 0,30 Euro = 18 Euro. Zugfahrkarte nach München 150 Euro, Übernachtungskosten 120 Euro, Verpflegungsmehraufwendungen Montag (mindestens 8 Stunden abwesend) 6 Euro, Dienstag (24 Stunden abwesend) 24 Euro, Mittwoch (mindestens 14 Stunden abwesend) 12 Euro; also insgesamt 405 Euro. Die Kosten für den Hosenanzug und die Schuhe in Höhe von 150 Euro können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da diese Kosten der Lebensführung darstellen.

Wenn Belege fehlen

  • Fehlen die Quittungen, dann gibt es noch die Möglichkeit, die Bewerbungskosten zu schätzen. Aber auch dafür benötigen Sie immer die Bewerbungsanschreiben oder eventuelle Einladungen zu Vorstellungsgesprächen als Nachweise. Schätzen Sie die Ausgaben, dann kommt es nämlich nicht nur auf die Menge der Bewerbungen an, sondern zugleich auch auf die Bewerbungsart. Für Bewerbungen per E-Mail können Sie oftmals 2,50 Euro je Bewerbung ansetzen und beim Versand von Bewerbungsmappen häufig 8,50 Euro.

  • Allerdings gibt es je nach Finanzamt deutliche Unterschiede, wie hoch die Kosten je Bewerbung angesetzt werden können. Um die entstandenen Kosten im Zweifel nachweisen zu können, ist es somit grundsätzlich wichtig, alle Quittungen und Belege zu sammeln.

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