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Bei ELSTER Handwerkerleistungen richtig eintragen - so geht's

Das ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung".
Das ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung".
Die regelmäßige Steuererklärung ist zwar manchmal lästig, kann sich aber richtig lohnen. In Anspruch genommene Handwerkerleistungen beispielsweise können Sie in den meisten Fällen problemlos von der Steuer absetzen und damit viel Geld sparen. Und mit der papierlosen Steuererklärung im ELSTER-Programm klappt das spielend!

Was Sie benötigen:

  • aktuelle ELSTER-Version
  • Handwerkerrechnungen
  • Taschenrechner

So setzen Sie Handwerkerleistungen mit ELSTER ab

Laden Sie sich zunächst die aktuelle ELSTER-Version für Ihre Einkommenssteuererklärung auf den Rechner. Diese steht meist im Frühjahr für das vergangene Jahr bereit. Wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung ohne Steuerberater anfertigen, ist am 31.05. Abgabetermin.

  1. Heften Sie Ihre Handwerkerrechnungen in einem übersichtlichen Ablagesystem ab. Achten Sie darauf, dass die Handwerkerleistung und auch der Zeitraum der Rechnung klar erkennbar sind. Zudem sollten Ihr Name und möglichst auch Ihre Anschrift auf der Handwerkerrechnung zu finden sein.
  2. Handwerkerleistungen im Sinne von Reparaturen werden in der Einkommenssteuererklärung im ELSTER-Programm unter "haushaltsnahen Dienstleistungen" eingetragen. Das sind Leistungen, die im Haushalt ausgeführt werden. Dazu zählen alle Erhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt, ebenso wie Reparaturen an Haushaltsgeräten, Hausmeisterdienste oder Putzleistungen.
  3. Addieren Sie die abgelegten Rechnungen der Handwerksleistungen für das jeweilige Jahr zusammen.
  4. Starten Sie das aktuelle ELSTER-Programm. Geben Sie Ihre Daten, wie Steuer-Identifikationsnummer, Name und Anschrift ein.
  5. Tragen Sie die Summe Ihrer Handwerkerleistungen abzüglich Materialkosten unter "haushaltsnahen Dienstleistungen" ein.
  6. Haben Sie hingegen Ihre Fassade renovieren lassen oder angebaut, zählen diese Handwerkerleistungen nicht zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen" und werden im Hauptvordruck unter dem Punkt "Ermäßigung für Handwerkerleistungen" eingetragen. Tragen Sie hier den vollen Rechnungsbetrag ein, das Finanzamt berechnet dann den Rückerstattungsbetrag.
  7. Wichtig: Sie sollten beim Handwerkerbetrieb immer auf korrekte Rechnungsstellung bestehen. Denn Quittungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Rechnungen über Handwerkerleistungen sollten Sie mindestens bis zum Eingang des Steuerbescheids aufheben.
  8. Prüfen Sie vor der Abgabe Ihrer fertigen Einkommenssteuererklärung mit ELSTER per "Plausibilitätsprüfung", ob alle Eintragungen stimmen.
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