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Behindertenausweis verlängern - so wird's gemacht

Der Behindertenausweis verrichtet gute Dienste.
Der Behindertenausweis verrichtet gute Dienste.
Es ist sehr wichtig, den Schwerbehindertenausweis, der den Grad der Behinderung (GdB) bescheinigt, immer gültig zur Verfügung zu haben, um die Nachteilsausgleiche nutzen zu können. Aus diesem Grunde ist es notwendig, regelmäßig das Ablaufdatum zu überprüfen und den Behindertenausweis rechtzeitig zu verlängern.

Was Sie benötigen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Passfoto
  • kurzes Anschreiben an Versorgungsamt
  • gegebenenfalls Verschlimmerungsantrag

Behindertenausweis verlängern - erste Schritte

  • Da der Schwerbehindertenausweis ein nicht übertragbares, persönliches Dokument darstellt und nur zum Gebrauch durch den Inhaber berechtigt, wird zur Verlängerung des Behindertenausweises ein aktuelles Passfoto benötigt. Dieses Passfoto kann ein gewöhnliches, freundlich wirkendes Foto des Ausweisinhabers sein, es muss keinen speziellen Richtlinien folgen.

Behindertenausweis verlängern - ohne Änderungen

  • Falls sich Ihr Gesundheitszustand beziehungsweise der Grad Ihrer Behinderung nicht verändert hat, können Sie eine Fotokopie Ihres Behindertenausweises, zusammen mit dem aktuellen Passfoto und einem kurzen Begleitschreiben mit der Bitte um Verlängerung Ihres Ausweises an Ihr zuständiges Versorgungsamt senden. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage einen neuen Behindertenausweis mit Ihrem aktuellen Passbild, Ihrem Grad der Schwerbehinderung und dem neuen Gültigkeitsdatum.

Überprüfung des Grades der Schwerbehinderung

  • Wenn Sie Ihren Behindertenausweis verlängern müssen, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Grad der Behinderung noch zutrifft. Das heißt, wenn sich Ihre Beschwerden beziehungsweise Ihre Behinderungen verändert/verschlimmert haben oder wenn weitere Krankheitsbilder, Behinderungen oder Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit hinzugekommen sind, sollten Sie bei Ihren behandelnden Ärzten eine Untersuchung durchführen lassen, um Ihren aktuellen Zustand dokumentieren zu lassen.

Verschlimmerung oder neu hinzugekommene Leiden

  • Falls Sie einen höheren Grad der Behinderung oder zusätzliche Merkzeichen, wie zum Beispiel G für Gehbehinderung, RF für Rundfunkgebührenbefreiung oder B (Begleitperson) etc. benötigen, stellen Sie bei Ihrem Versorgungsamt einen sogenannten Verschlimmerungsantrag.
  • Das heißt, Ihr Ausweis wird nicht in seiner bisherigen Ausfertigung verlängert, sondern Sie bekommen nach Neufeststellung Ihrer Behinderung(en) einen anderen Behindertenausweis mit den zutreffenden Daten.
  • Nachdem Ihr Antrag beim Amt für Versorgung und Soziales eingegangen ist, wird Ihr Arzt oder Ihre behandelnden Fachärzte vom Versorgungsamt schriftlich dazu aufgefordert, einen aktuellen, detaillierten Befundbericht über Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu erstatten.
  • Der Arzt ist gemäß § 12 Abs. 2 VfG-KOV und § 100 Abs. 1 SGB X nach dem Schwerbehindertenrecht dazu verpflichtet, dem Versorgungsamt Auskünfte zu erteilen und vorliegende Krankenunterlagen zur Einsicht einzureichen.
  • Somit haben Sie im Falle einer Verschlimmerung oder einem Hinzukommen von Behinderungen die Möglichkeit, nicht nur Ihren Behindertenausweis zu verlängern, sondern - individuell an Ihren Grad der Behinderung angepasst - immer einen aktuellen Schwerbehindertenausweis zur Verfügung zu haben.
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