Alle Kategorien
Suche

Bausparvertrag kündigen - so macht man's richtig

Einen Bausparvertrag zu kündigen, sollte gut überlegt sein.
Einen Bausparvertrag zu kündigen, sollte gut überlegt sein.
Einen laufenden Bausparvertrag können Sie in der Regel zu jeder Zeit kündigen. Allerdings ist die Kündigung eines Bausparvertrages immer mit Verlusten verknüpft. Daher sollten Sie diese Entscheidung genau erwägen.

Ganz unabhängig davon, wo Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben, sei es nun die LBS, die Schwäbisch Hall oder die BHW der Postbank, es ist niemals ratsam, den Vertrag zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung bringt nur Nachteile mit sich. Allerdings gibt es Situationen im Leben, innerhalb welcher man dringend Geld braucht und keine andere Möglichkeit hat, als den Bausparvertrag zu kündigen. In diesem Fall sollte man allerdings auf einige wesentliche Aspekte achten.  

Nachteile bei der Kündigung eines laufenden Bausparvertrags

  • Ein wesentlicher Anteil Ihrer Ersparnisse geht verloren: Sie verschenken einen Großteil der eigenen Spareinlagen sowie der Förderung Ihrer Arbeitgeber und des Staates, wenn Sie Ihren Bausparvertrag früher als vorgesehen kündigen.
  • Die Anbieter von Bausparverträgen verlangen bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages eine Entschädigung, die in den meisten Fällen relativ hoch angesetzt ist.

Alternativen zur Kündigung des Vertrags

  • Falls Sie nur einen Tarifwechsel anstreben und Ihre Bausparkasse diesen anbietet, brauchen Sie nicht zu kündigen. Vereinbaren Sie einfach einen Wechsel mit Ihrem Finanzpartner. Die meisten Anbieter von Bausparverträgen gehen darauf ein: Ein günstigerer Tarif bedeutet für sie weitaus weniger Verluste, als wenn sie Kunden verlieren.
  • Wenn Sie den Tarif wechseln möchten und Ihre Bausparkasse nur einen ähnlichen unter ihren Produkten führt, empfiehlt es sich, diesen zu nehmen. Diese Alternative ist immerhin günstiger, als den laufenden Bausparvertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. 
  • Falls Sie Ihren Bausparvertrag aus finanziellen Gründen nicht weiterführen können, ist es besser, ihn an Dritte abzutreten, als ihn zu kündigen. Die einzigen Kosten, die Ihnen dabei entstehen, sind die Bearbeitungskosten bzw. der Verwaltungsaufwand. Bei den meisten Bausparkassen dürfen Sie Verträge allerdings nur an Verwandte weitergeben. Jedenfalls lohnt auch hier ein Gespräch mit den Anbietern.
  • Die weitaus bessere Variante als eine frühzeitige Kündigung ist jedoch eine Teilung des Bausparers. Hierbei können Sie Teilbeträge der Anlage bereits frühzeitig verfügen, ohne dabei den Bausparer komplett auflösen zu müssen. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie das Guthaben für eines der vorgegebenen Dinge nutzen, da dies ansonsten nicht möglich ist.

Den Bausparvertrag kündigen - das ist zu beachten

Führt kein Weg an der Vertragsbeendigung vorbei und Ihre Verwandten sind auch nicht an der Vertragsübernahme interessiert, so sollten Sie zumindest ein paar Aspekte beachten.

  • Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen genau durch. Auf dem Markt gibt es zig verschiedene Bausparprodukte und Tarife mit jeweils unterschiedlichen Vertragskonditionen. Lesen Sie insbesondere die Stellen, die mit der Vertragskündigung im Zusammenhang stehen. 
  • Achten Sie auf die in Ihrem Bausparvertrag vorgesehenen Fristen, innerhalb welcher Sie kündigen dürfen.  
  • Prüfen Sie nach, ob Ihre Bausparkasse Ihnen einen Anlass zur außerordentlichen Kündigung geboten hat.
  • Lassen Sie sich beraten: Konsultieren Sie Anwälte für Vertragsrecht. Falls Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken, können Sie auch kostenfreie Schuldnerberatungsstellen aufsuchen.
  • Lassen Sie sich bei der Beratung genau ausrechnen, wie viel Geld Ihnen nach der Kündigung Ihres Bausparvertrages zusteht.
  • Daraufhin können Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und vergessen Sie nicht, den Kündigungstermin einzutragen.
  • Kopieren Sie das Schreiben für Ihre Unterlagen und versenden Sie den Brief mit Einschreiben und Rückschein. So haben Sie einen Beweis. 
  • Im Anschluss sollten Sie von Ihrer Bausparkasse benachrichtigt werden. Außerdem sollten Sie eine Bestätigung der Kündigung erhalten. Kurz darauf müsste auch Ihr Geld eintreffen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie dort anrufen und sich auch schriftlich erkundigen.

Bausparvertrag korrekt auflösen

  • Geben Sie im Schreiben an, um welchen Bausparvertrag es sich genau handelt. Am besten geben Sie dazu die Vertragsnummer des Bausparers an.
  • In der Kündigung sollten Sie Ihrer Bausparkasse darüber hinaus die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung für weitere Abbuchungen entziehen, falls Sie zuvor eine bewilligt haben. Handelt es sich um einen Dauerauftrag, sollten Sie Ihre Bank kontaktieren, um weitere Zahlungen einzustellen. 
  • Geben Sie im letzten Absatz der Kündigung an, auf welches Konto Ihnen das Guthaben Ihres Bausparvertrages ausgezahlt werden soll.
  • Unterschreiben Sie die Kündigung und verschicken Sie sie per Einschreiben, um sicherzustellen, dass sie ankommt.

Den Bausparer anderweitig nutzen

  • Viele Menschen denken, wenn Sie den Begriff Bausparer hören, sofort an eine Immobilie. Das es hierbei noch einiges an Möglichkeiten mehr gibt, den Bausparer zu nutzen, daran denken die wenigsten.
  • Bevor Sie den Bausparer kündigen, sollten Sie sich die Optionen genauer ansehen. So haben Sie eventuell die Möglichkeit, die Anlage für ein Auto oder eine Häuserrenovierung zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass Sie keinerlei Guthaben durch eine frühzeitige Kündigung verlieren.

Weitere Autoren: Anna-Maria Schuster, Benjamin Reheis

Teilen: