Bausparvertrag kündigen - so macht man´s richtig

Einen Bausparvertrag zu kündigen, sollte gut überlegt sein. Einen Bausparvertrag zu kündigen, sollte gut überlegt sein.
Einen laufenden Bausparvertrag können Sie in der Regel zu jeder Zeit kündigen. Allerdings ist die Kündigung eines Bausparvertrages immer mit Verlusten verknüpft. Daher sollten Sie diese Entscheidung genau erwägen.
Joana Arven
01.12.2010 Joana Arven
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Dafür brauchen Sie beide Hände

Ganz unabhängig davon, wo Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben, sei es nun die LBS, die Schwäbisch Hall oder die BHW der Postbank, es ist niemals ratsam, den Vertrag zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung bringt nur Nachteile mit sich. Allerdings gibt es Situationen im Leben, innerhalb welcher man dringend Geld braucht und keine andere Möglichkeit hat, als den Bausparvertrag zu kündigen. In diesem Fall sollte man allerdings auf einige wesentliche Aspekte achten.  

Nachteile bei der Kündigung eines laufenden Bausparvertrags

  • Ein wesentlicher Anteil Ihrer Ersparnisse geht verloren: Sie verschenken einen Großteil der eigenen Spareinlagen sowie der Förderung Ihrer Arbeitgeber und des Staates, wenn Sie Ihren Bausparvertrag früher als vorgesehen kündigen.
  • Die Anbieter von Bausparverträgen verlangen bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages eine Entschädigung, die in den meisten Fällen relativ hoch angesetzt ist.

Alternativen zur Kündigung des Bausparvertrages

  • Falls Sie nur einen Tarifwechsel anstreben und Ihre Bausparkasse diesen anbietet, brauchen Sie nicht zu kündigen. Vereinbaren Sie einfach einen Wechsel mit Ihrem Finanzpartner. Die meisten Anbieter von Bausparverträgen gehen darauf ein: Ein günstigerer Tarif bedeutet für sie weitaus weniger Verluste als wenn sie Kunden verlieren.
  • Wenn Sie den Tarif wechseln möchten und Ihre Bausparkasse nur einen ähnlichen unter ihren Produkten führt, empfiehlt es sich, diesen zu nehmen. Diese Alternative ist immerhin günstiger, als den laufenden Bausparvertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. 
  • Falls Sie Ihren Bausparvertrag aus finanziellen Gründen nicht weiter führen können, ist es besser, ihn an Dritte abzutreten als ihn zu kündigen. Die einzigen Kosten, die Ihnen dabei entstehen, sind die Bearbeitungskosten bzw. der Verwaltungsaufwand. Bei den meisten Bausparkassen dürfen Sie Verträge allerdings nur an Verwandte weitergeben. Jedenfalls lohnt auch hier ein Gespräch mit den Anbietern.

Den Bausparvertrag kündigen – das ist zu beachten

Führt kein Weg an der Vertragsbeendigung vorbei und Ihre Verwandten sind auch nicht an der Vertragsübernahme interessiert, so sollten Sie zumindest ein paar Aspekte beachten.

  • Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen genau durch. Auf dem Markt gibt es zig verschiedene Bausparprodukte und Tarife mit jeweils unterschiedlichen Vertragskonditionen. Lesen Sie insbesondere die Stellen, die mit der Vertragskündigung im Zusammenhang stehen. 
  • Achten Sie auf die in Ihrem Bausparvertrag vorgesehenen Fristen, innerhalb welcher Sie kündigen dürfen.  
  • Prüfen Sie nach, ob Ihre Bausparkasse Ihnen einen Anlass zur außerordentlichen Kündigung geboten hat.
  • Lassen Sie sich beraten: Konsultieren Sie Anwälte für Vertragsrecht. Falls Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken, können Sie auch kostenfreie Schuldnerberatungsstellen aufsuchen.
  • Lassen Sie sich bei der Beratung genau ausrechnen, wie viel Geld Ihnen nach der Kündigung Ihres Bausparvertrages zusteht.
  • Daraufhin können Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und vergessen Sie nicht den Kündigungstermin einzutragen.
  • Kopieren Sie das Schreiben für Ihre Unterlagen und versenden Sie den Brief mit Einschreiben und Rückschein. So haben Sie einen Beweis. 
  • Im Anschluss sollten Sie von Ihrer Bausparkasse benachrichtigt werden. Außerdem sollten Sie eine Bestätigung der Kündung erhalten. Kurz darauf müsste auch Ihr Geld eintreffen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie dort anrufen und sich auch schriftlich erkundigen.
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