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Auto wieder anmelden nach Abmeldung

Vergessen Sie beim Anmelden keine Papiere.
Vergessen Sie beim Anmelden keine Papiere.
Ein Auto, das eine Zeit lang abgemeldet war, können Sie ohne große Probleme beim Straßenverkehrsamt wieder anmelden. Denken Sie dabei aber an alle nötigen Unterlagen, denn wenn Ihre Papiere nicht komplett sind, müssen Sie nochmal kommen.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • TÜV- und AU-Bescheinigungen
  • Versicherungsbestätigung
  • Kennzeichenschilder
  • Geld

Ein abgemeldetes Auto können Sie innerhalb von sieben Jahren wieder anmelden. Danach gilt Ihr Fahrzeug als endgültig stillgelegt und kann nur wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden, nachdem eine Vollabnahme durch den TÜV stattgefunden hat. Bei allen anderen Autos ist die Wiederzulassung relativ einfach.

So können Sie Ihr Auto wieder anmelden

  • Um Ihr Auto wieder anzumelden, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Stilllegungsvermerk und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Wenn Ihr Auto zuletzt im Jahr 2005 angemeldet war, haben Sie diese Papiere wahrscheinlich nicht und nehmen stattdessen den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein mit.
  • Außerdem brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes. Falls Sie für eine andere Person ein Auto wieder anmelden, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht und dessen Personalausweis.
  • Weiterhin benötigen Sie die Nachweise über eine gültige TÜV- und Abgasuntersuchung und die Versicherungsbestätigung für Ihr Auto.
  • Nur wenn es sich bei Ihrem Auto um ein Firmenfahrzeug handelt, brauchen Sie noch zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder die Bestätigung der Gewerbeanmeldung.
  • Und falls Sie noch minderjährig sind, brauchen Sie auch noch die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile oder Ihres Vormunds sowie deren Personalausweise.
  • Soweit Sie die alten Nummernschilder Ihres Autos noch haben, können Sie diese mitnehmen und wieder verwenden. Ansonsten bekommen Sie neue Schilder und können auch ein neues Kennzeichen und Ihr Wunschkennzeichen bekommen.
  • Für die KFZ-Steuer müssen Sie der Behörde eine Einzugsermächtigung erteilen. Daher sollten Sie sich Ihre Bankverbindung notieren, wenn Sie diese nicht auswendig kennen.
  • Mit all diesen Unterlagen gehen Sie zum Straßenverkehrsamt und können Ihr Auto dort anmelden, die Kennzeichen an Ihr Auto schrauben und direkt wieder losfahren. Denken Sie aber daran, Bargeld oder Ihre EC-Karte mitzunehmen, denn die Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt ist kostenpflichtig.

Damit Sie nichts vergessen, gibt es beim Straßenverkehrsamt eine Checkliste zum Ausdrucken, mit der Sie kontrollieren können, ob Sie alle nötigen Unterlagen für die Anmeldung haben.

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