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Arbeitslos und Eigentumswohnung - das sollten Sie dabei beachten

Können Sie Ihre Eigentumswohnung halten?
Können Sie Ihre Eigentumswohnung halten?
Solange Sie lediglich Alg I, also das richtige Arbeitslosengeld beziehen, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Immobilienbesitz. Dies läuft oft bei längerer Arbeitslosigkeit nach sechs Monaten aus und geht über in das Alg II. Was Sie dabei hinsichtlich Ihrer Eigentumswohnung beachten müssen, lesen Sie hier.

Als Arbeitsloser können Sie erstmal weiter in Ihrer Eigentumswohnung bleiben

  • So lange Sie Alg I von Vater Staat beziehen, besteht keine Gefahr für Ihren Immobilienbesitz. Hier könnten Sie sogar Großgrundbesitzer sein. Und trotzdem würde sich nichts an Ihrem Anspruch ändern. Denn Alg I ist immer eine Versicherungsleistung. Und diese beruht auf Ihren Beitragszahlungen während der Berufstätigkeit. Deshalb müssen Sie für den Bezug von Alg I auch nicht Ihre Vermögensverhältnisse offen legen.
  • Wenn Ihre Arbeitslosigkeit allerdings länger andauert und Sie dann Alg II beantragen wollen, geht es dabei um eine nachrangige Sozialleistung. Hier trifft für Ihre  Eigentumswohnung dann zu, dass diese Vermögen darstellt und deshalb verwertet werden muss. Und zwar deshalb, damit Sie vom Verkaufserlös leben können. Hier gilt eine einzige Ausnahme. Wenn Sie die Eigentumswohnung selber bewohnen, also selber nutzen.
  • Allerdings stellt sich auch dann die Frage der weiteren Finanzierbarkeit. Denn im Rahmen von Alg II übernimmt der Staat zwar in angemessenem Umfang Kreditzinsen. Die eigentlichen Kredittilgungsraten allerdings nicht. Denn für Sie sind die Kreditzinsen sozusagen das,  was für einen Mieter die Mietzahlung darstellt. Der Staat übernimmt auch die Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben. Des Weiteren die Nebenkosten. Diese fallen ja auch bei einer Mietwohnung an.
  • Die Tilgungsraten werden allerdings nicht übernommen. Sie würden der Vermögensbildung dienen. Diese müssten Sie dann mit Ihrer € 347 Alg II-Regelleistung weiter aufbringen.
  • Wenn die Immobilie nicht schon weitgehend abbezahlt ist, dann gestaltet sich dies fast unmöglich. Sie können allerdings versuchen, mit Ihrer Bank sehr kleine Tilgungsraten zu vereinbaren. Dies führt allerdings zu einer höheren Zinsbelastung.

Was bei drohender längerer Arbeitslosigkeit hinsichtlich Wohneigentum zu bedenken ist

  • Machen Sie sich deshalb im Falle einer drohenden längeren Arbeitslosigkeit rechtzeitig Gedanken darüber, wie Sie die Weiterfinanzierung planen könnten. Auch einen rechtzeitigen Verkauf der Eigentumswohnung sollten Sie in Betracht ziehen, um nicht unter Druck zu geraten.
  • Wenn Sie die Wohnung nicht selbst bewohnen, dann zählt diese zum Vermögen. Wenn die Vermögensfreibeträge damit überschritten werden - was meist der Fall ist - dann müssen Sie den Wert der Eigentumswohnung für Ihren Lebensunterhalt verwenden.
  • Der Staat prüft allerdings bei Alg II-Anträgen, ob Ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung für Sie angemessen ist. Bis zu 130 m2 Wohnfläche ist die Prüfung aber entbehrlich. Wenn diese größer ist, dann wird auch hier eine Verwertung in Betracht gezogen, beispielsweise durch die Fremdvermietung einzelner Zimmer.
  • Vom Hilfebedürftigen wird in Deutschland verlangt, jede mögliche Ertragsquelle zu nutzen.
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