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Ab welcher Außentemperatur die Heizung anstellen? - Wissenswertes für Vermieter

Erfahren Sie, ab welcher Außentemperatur Sie die Heizung anstellen können müssen.
Erfahren Sie, ab welcher Außentemperatur Sie die Heizung anstellen können müssen.
Viele Mieter wissen nicht, ab welcher Außentemperatur der Vermieter die Heizung anstellen muss. Sie müssen nicht frieren, wenn es draußen kalt wird. Sie sollten sich mit den rechtlichen Bedingungen auskennen.

Erfahren Sie, ab welcher Außentemperatur Ihr Vermieter die Heizung anstellen muss

  • Sie sollten als Mieter wissen, dass Ihr Vermieter auch verpflichtet ist, die Heizung anzustellen, wenn die sogenannte Heizperiode zu Ende ist.
  • Hat Ihr Vermieter die Heizanlage abgeschaltet, so muss er sie bei einer bestimmten Außentemperatur wieder einschalten. Grundsätzlich ist Ihr Vermieter verpflichtet, die Heizanlage einzuschalten, wenn es zwei bis drei Tage lang kalt ist.
  • Ist die Außentemperatur drei Tage in Folge unter 12 Grad Celsius, so muss die Heizanlage eingeschaltet sein, sodass Sie heizen können.
  • Beachten Sie, dass es auch eine Innentemperatur gibt, ab welcher Sie die Heizung anstellen können müssen. Diese Innentemperatur beträgt weniger als 12 Grad Celsius.
  • Ab welcher Temperatur Sie die Heizung wieder anstellen können müssen, richtet sich demnach nach der Innen- und Außentemperatur. Beide Werte sind ausschlaggebend. Liegt der gemessene Wert für zwei bis drei Tage unter dem Grenzwert, so müssen Sie heizen können. Achten Sie jedoch primär auf die Außentemperatur, da Sie so einen Wert haben, der nicht von der Lage Ihrer Wohnung beeinflusst werden kann.   

Was Sie tun können, wenn die Heizung nicht angestellt wurde

  • Stellen Sie fest, dass Ihre Heizanlage abgeschaltet ist und Sie länger als drei Tage nicht heizen können, obwohl die Außentemperatur unter 12 Grad beträgt, so wenden Sie sich an Ihren Vermieter.
  • Die meisten Vermieter werden die Heizanlage nach einem kurzen Anruf sofort wieder anschalten, passiert dies nicht, so schrieben Sie Ihrem Vermieter einen Brief, in dem Sie ankündigen, die Miete zu mindern.
  • Sie können dann die Miete auch nachträglich für die Zeit, in der Sie nicht heizen können, mindern.
  • Notieren Sie, ab welcher Außentemperatur Sie nicht mehr die Heizung anstellen konnten. So können Sie später nachweisen, ab wann Sie nicht heizen konnten und wie lang der Minderungszeitraum ist. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, ab wann Sie mindern können, ist die Außen- und Innentemperatur.
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