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Widerrufe - so können Sie einen Schenkungsvertrag widerrufen

Schenkungen können nur ausnahmsweise widerrufen werden.
Schenkungen können nur ausnahmsweise widerrufen werden.
Geschenkt ist geschenkt. Schenkungen lassen sich nur noch unter bestimmten Umständen widerrufen. Welche Gründe für Widerrufe möglich sind, bestimmt das Gesetz. Sie sollten diese kennen, bevor Sie sich mit einer Schenkung festlegen.

Eine Schenkung ist immerhin ein Vertrag. Als Schenker verpflichten Sie sich, dem Beschenkten das Geschenk dauerhaft zu überlassen und es in dessen Eigentum zu überführen. Widerrufe sind nur noch ausnahmsweise erlaubt.

Schenkungen sind vertraglich bindend

  • Wollte das Gesetz Widerrufe ohne Begründung erlauben, hätte eine Schenkung wenig Sinn, da der Beschenkte ständig damit rechnen müsste, dass er das Geschenk zurückgeben muss.
  • Eine Schenkung müssen Sie normalerweise notariell beurkunden. Tun Sie dies nicht, ist sie zunächst unwirksam. Wirksam wird sie automatisch, sobald Sie das Geschenk an den Beschenkten aushändigen. Dann ist der Vertrag vollendet und rechtswirksam.

Widerrufe sind nur in Ausnahmefällen erlaubt

  • Widerrufe erlaubt das Gesetz nur ausnahmsweise. Sie können Ihre Schenkung widerrufen, wenn Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr gewährleisten können und der geschenkte Vermögenswert Sie in die Lage versetzen würde, diesen sicherzustellen. Dieser Fall kommt nur bei Vermögenswerten in Betracht (Bargeld, Immobilie), die Sie zu Geld machen können.
  • Ferner sind Widerrufe möglich, wenn Sie nur so in der Lage sind, Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem früheren oder jetzigen Ehe- oder Lebenspartner oder einem Verwandten in gerader Linie nachzukommen (Rückforderung nach § 528 BGB).
  • Erlaubt sich der Beschenkte Ihnen gegenüber eine schwere Verfehlung (Mordversuch, Betrug, Drohung) oder macht er sich des "groben Undanks" schuldig, dürfen Sie die Schenkung widerrufen (§ 530 BGB). Wann dies der Fall ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
  • Beachten Sie, dass Sie Pflicht- und Anstandsschenkungen nicht widerrufen können. Diese begründen sich auf einer sittlichen Pflicht.

In diesen Fällen bleiben Schenkungen wirksam

  • Widerrufe sind ausgeschlossen, wenn Sie dem Beschenkten verziehen haben oder wenn Sie länger als ein Jahr warten, nachdem Sie von dem Widerrufsgrund Kenntnis erlangt haben.
  • Ebenso wenig können Sie widerrufen, wenn Sie Ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder seit der Schenkung mehr als 10 Jahre vergangen sind.
  • Der Beschenkte kann im Fall Ihres Widerrufs die Herausgabe des Geschenks verweigern, wenn er dadurch seinen eigenen Lebensunterhalt gefährden würde oder er ihm obliegende Unterhaltspflichten nicht mehr erfüllen könnte.
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