Normaler Weise gibt es bei der Einstufung in die Lohnsteuerklasse keine Wahlmöglichkeiten. Für Verheiratete, die beide berufstätig sind, gibt es allerdings eine Ausnahme.
- 17.11.2011 Uwe Rabolt
Lohnsteuerklasse ist abhängig vom Familienstand
- Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige bekommen von den Finanzbehörden eigentlich kein Mitspracherecht bei der Wahl der Lohnsteuerklasse.
- Singles ohne Kinder werden in Klasse I eingestuft, getrennt Lebende mit Kindern in Klasse II, Verheiratete bei nur einem Arbeitnehmer in III, bei den Lohnsteuerklassen IV und V gibt es Besonderheiten. Die Steuerklasse VI findet bei zwei Arbeitsverhältnissen Anwendung.
- Bei Verheirateten, die beide berufstätig sind, werden in der Regel die Steuerklassen III und V zu Grunde gelegt. Die Steuerklasse V führt zu einer höheren Besteuerung als Steuerklasse III.
- Liegen die Einkommen der Ehepartner sehr weit auseinander, ist es sinnvoll, dass derjenige mit dem höheren Einkommen Steuerklasse III wählt und sich der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen nach Lohnsteuerklasse V besteuern läßt.
Verheiratete sollten rechnen
- Liegen die Einkommen bei zwei Berufstätigen, die verheiratet sind, nicht allzuweit auseinander, auch unter Berücksichtigung eventueller Freibeträge auf der Steuerkarte, lohnt es sich, zu rechnen.
- Als Alternative zu der Lohnsteuerklasseneinteilung III / V bietet sich auch eine Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse IV für beide Ehepartner an.
- Wenn Sie verheiratet sind, können Sie sich mit Hilfe eines Steuerrechners leicht und schnell einen Überblick schaffen, welche Lohnsteuerklasse für Sie und Ihren Ehepartner die günstigere Variante ist.
- Das Berechnen der optimalen Lohnsteuerklasse kann einer Familie rasch einige hundert Euro monatlich an zusätzlicher Liquidität bringen. Die endgültige Festsetzung der Steuerschuld erfolgt dann natürlich über die Einkommensteuererklärung.