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Was muss in einer Kündigung stehen? - So geht's form- und fristgerecht

Vertragskündigung - die richtige Herangehensweise ist entscheidend.
Vertragskündigung - die richtige Herangehensweise ist entscheidend.
Wenn der Handy-, Miet- oder auch Arbeitsvertrag ausgedient hat, bleibt Ihnen die Kündigung eines solchen Kontrakts. Was in dieser zwingend stehen muss, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen:

  • Vertrag

Was das Schreiben zwingend enthalten muss

  • In einer Kündigung müssen nur einige wenige Komponenten enthalten sein, nämlich: "Wer kündigt welchen Vertrag gegenüber wem". Sinnvollerweise nehmen Sie sich hierzu den entsprechenden Vertrag zur Hand, denn dieser enthält in der Regel alle benötigten Informationen, die Sie zur Gestaltung des Anschreibens benötigen.
  • Richten Sie nun ein ganz normales Anschreiben an Ihren Vertragspartner. Benennen Sie die Vertragsart (z. B. "Mietvertrag" oder "Mobilfunkvertrag") im Betreff, gefolgt vom Datum des Vertragsschlusses und einer etwaigen Kundennummer.
  • Nach der Anrede brauchen Sie nun nur noch einen Satz, um Ihren Willen, das Vertragsverhältnis zu beenden, auszudrücken. Sie können hierzu einfach schreiben: "Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Vertragsverhältnis fristgerecht zum ...". Nimmt man es ganz genau, muss im Text noch nicht einmal das Wort "Kündigung" stehen. Wichtig ist, dass eindeutig ersichtlich ist, dass Sie das Vertragverhältnis beenden möchten.
  • Bitten Sie abschließend noch um Zusendung einer Kündigungsbestätigung und schließen Sie das Schreiben mit Ihrer Unterschrift.

So kündigen Sie form- und fristgerecht

Auch bei der Frage nach den Fristen und Formen, die Sie einzuhalten haben, hilft Ihnen Ihr Vertrag. 

  • Ihr Vertrag enthält nämlich in der Regel eine Klausel über die einzuhaltende Kündigungsfrist. Mithilfe dieser Klausel berechnen Sie das Ende des Vertragsverhältnisses und tragen das entsprechende Datum in Ihren Mustertext ein.
  • Da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, empfiehlt sich dringend, die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens oder aber zumindest ein Versand per Einschreiben. Denn im Zweifel muss der Kündigende nachweisen, dass sein Vertragspartner die Kündigung so rechtzeitig erhalten hat, dass das errechnete Beendigungsdatum unter Einhaltung der Kündigungsfrist zutrifft.
  • Wenn im Vertrag keine Kündigungsfristen stehen, hilft Ihnen der Gesetzgeber, denn für solche Fälle gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Verwenden Sie einfach diese zur Berechnung des Beendigungsdatums.
  • Sollten Sie unsicher sein, können Sie Ihre Kündigung auch mit "Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" aufsetzen. Hier müssen Sie jedoch damit rechnen, dass Ihr Vertragspartner sich dann eventuell zu seinen Gunsten "verrechnet".
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