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Steuererklärung: Freibetrag und Freigrenze - Unterschiede auf einen Blick

Freibeträge werden aufgrund der Angaben in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Freibeträge werden aufgrund der Angaben in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
In Steuerangelegenheiten wird sehr oft das Wort Freigrenze oder auch das Wort Freibetrag gebraucht. Obwohl beides sehr ähnlich klingt, haben die Wörter sehr wohl eine unterschiedliche Bedeutung, mit entsprechenden Auswirkungen in der Steuererklärung.

Wenn Sie sich mit dem Thema Steuern und Steuererklärung beschäftigen, werden unweigerlich öfter über die Begriffe Freigrenze und Freibetrag stolpern. Beides wird sehr oft fälschlicherweise als gleichbedeutend verstanden. Die Bemerkung "ist doch das Gleiche" führt gänzlich in die falsche Richtung, weil es das nicht ist.

Freibetrag und Freigrenze in der Steuererklärung

Eine Freigrenze stellt einen maximalen Betrag dar, der erreicht, allerdings nicht überschritten werden darf.

  • Kommt es zum Überschreiten, muss der Betrag insgesamt versteuert werden. Eine Freigrenze heißt allgemein, dass bis dahin alles frei ist, im Steuerrecht immer: Bis zu dieser Grenze ist alles steuerfrei.
  • Freigrenzen kommen im Steuerrecht an mehreren Stellen und in unterschiedlicher Ausgestaltung vor. Sie erkennen Sie im Gesetzeswortlaut immer an dem Wort "wenn". 
  • Unternehmen dürfen Geschenke steuerfrei vergeben, wenn deren Höhe 35 Euro pro Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht übersteigt. Eine Freigrenze gibt es für sonstige Einkünfte (256 Euro im Kalenderjahr). Bruttoaufwendungen je Arbeitnehmer sind bis in Höhe von 110 Euro je Veranstaltung kein der Steuer unterliegender Arbeitslohn. 
  • Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen gleichfalls steuerfreie Gewinne aus Veräußerungsgeschäften, wenn diese 600 Euro je Kalenderjahr nicht übersteigen. Beträgt Ihr Veräußerungsgewinn beispielsweise in einem Fall 500 Euro (a) und in einem anderen 1.000 Euro (b), dann liegen die 500 Euro innerhalb der Freigrenze.
  • Die Angabe in der Steuerklärung hat keine Steuer zur Folge. Im Fall b liegen die 1.000 Euro über der vorgesehenen Freigrenze. Somit wird der Betrag voll angesetzt. Er wird komplett versteuert werden (Zahlenangaben jeweils Stand 2012).

Steuerliche Entlastung durch unterschiedliche Grundfreibeträge

  • Ein Freibetrag ist im Steuerrecht ein Betrag, der keiner Steuer unterliegt. Es handelt sich hierbei um eine sachliche Steuerbefreiung. Einen Freibetrag erkennen Sie in Gesetzestexten unter anderem an dem Wörtchen "so weit".
  • Im Unterschied zur Freigrenze ist ein Freibetrag generell ein steuerfreier Betrag. Selbst die Überschreitung des Höchstbetrages hat keine Auswirkungen. Lediglich der den Freibetrag überschreitende Betrag wird versteuert. 
  • Es gibt ein ganze Reihe unterschiedlicher Freibeträge. Sie alle vermindern Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen. Neben dem Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer (8.004 Euro / 2012) gibt es unter anderem den Kinder-, Ausbildungs- und Versorgungsfreibetrag. Bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung kommt es zur einer Verdopplung nutzbarer Freibeträge.

Tragen Sie beispielsweise in der Steuererklärung Ihr Jahreseinkommen ein, zieht das Finanzamt den für das Kalenderjahr steuerfreien Grundbetrag sowie weitere mögliche Grundfreibeträge vor der Besteuerung ab. 

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