Alle Kategorien
Suche

So melden Sie den Wasserschaden Ihrem Vermieter

Das Wasser tropft schon von der Zimmerdecke oder der Keller steht schon voll? Dann sollten Sie schnell handeln und den Wasserschaden Ihrem Vermieter melden.

Der Wasserschaden im Mietshaus

  • Ein Wasserschaden kann viel Ursachen haben. Rohre können platzen, ein Nachbar lässt die Waschmaschine unbeaufsichtigt  oder der Keller läuft aufgrund einer verstopften Pumpe voll.
  • Sobald Sie den Wasserschaden bemerken, greifen Sie umgehend zum Telefon und benachrichtigen den Vermieter. Schilden Sie ihm dabei möglichst genau, was Sie entdeckt haben.
  • Falls Sie befürchten, dass mehr und mehr Wasser in das Mauerwerk, die Decke oder den Keller läuft, leiten Sie Sofortmaßnahmen ein, indem Sie bis zum Eintreffen des Vermieters den Hauptwasserhahn abdrehen.
  • Der Vermieter sollte nun ebenfalls umgehend handeln, um Folgeschäden zu vermeiden. Gerade wenn Sie Wasser an der Zimmerdecke bemerken, ist es durchaus möglich, dass Ihr Nachbar über Ihnen gar nicht zu Hause ist, sodass sich zunächst nur der Vermieter Zugang zu der Wohnung verschaffen kann und darf.
  • Nur wenn Sie weder den Nachbarn, noch den Vermieter kurzfristig erreichen und die Gefahr besteht, dass sich der Wasserschaden ohne ein schnelles Handeln ausbreitet, rufen Sie den Schlüsseldienst oder, je nach Notwendigkeit, die Feuerwehr. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn der Keller aufgrund eines geplatzten Rohres voll zu laufen droht.
  • Wenn Sie selbst Maßnahmen eingeleitet haben und den Vermieter bislang nicht erreicht haben, informieren Sie ihn zeitnah. Dazu sind Sie im Übrigen auch gemäß § 536c BGB gesetzlich verpflichtet.
  • Wenn der Schaden behoben wurde, sollten Sie zusammen mit dem Vermieter und dem betroffenen Nachbarn, sofern involviert, der Schadensursache auf den Grund gehen, um so herauszufinden, von wem Sie eigene Schäden oder die Rechnung des Schlüsseldienstes ersetzt bekommen.

Folgeschäden beim Vermieter melden

  • Wasserschäden können schnell zu Folgeschäden wie Schimmel führen und müssen daher möglichst zeitnah beseitigt werden. Auch wenn Sie den Schimmel nicht gleich bemerken, so kann er sich dennoch in der Wand festsetzen und wächst erst über die Zeit.
  • Fordern Sie Ihren Vermieter daher schriftlich auf, den Schaden zu beseitigen, sobald Sie die ersten Flecken bemerken.
  • Setzen Sie ihm dabei eine angemessene Frist, sich um die Angelegenheit zu kümmern und kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist die Miete entsprechend der Beeinträchtigung mindern werden.
  • Nur wenn sich der Vermieter nach Ablauf der Frist noch gar nicht gemeldet hat oder sich weigert, den Schaden zu beseitigen, dürfen Sie den Schaden ersatzweise selbst beseitigen und können die Rechnung wiederum bei Ihrem Vermieter geltend machen.
Teilen: