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Nummernschild gestohlen - was tun?

Ein gestohlenes Nummerschild sofort der melden.
Ein gestohlenes Nummerschild sofort der melden. © Bredehorn.J / Pixelio
Oftmals bemerkt man selbst den Diebstahl des eigenen Nummerschildes nicht und fällt aus allen Wolken, wenn die Polizeistreife zum Halten auffordert. Die Nummernschilder sind weg und wenn gleich beide fehlen, können Sie sich fast sicher sein, dass sie gestohlen wurden.

Was Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2)
  • Personalausweis
  • TÜV-Bericht

Nummernschilder werden meist gestohlen, um damit im Anschluss Benzin an Tankstellen zu klauen. Dazu wird ein Fahrzeug mit den gestohlenen Kennzeichen ausgestattet und betankt. Nun fährt der Dieb mit dem Auto einfach davon, ohne zu bezahlen. Der Tankstellenpächter kann zwar per Videoüberwachung den Besitzer der Kennzeichen ermitteln, gerät damit jedoch auf die falsche Spur.

Kennzeichen gestohlen - was nun?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  1. Um sich als Fahrzeughalter ausweisen zu können, sollten Sie die Fahrzeugpapiere und Ihren Ausweis bei sich haben. Die Nummerschilder werden daraufhin zu Fahndung ausgeschrieben.
  2. Bei der Polizei übergibt man Ihnen eine Bescheinigung, mit der Sie zunächst ohne Nummernschild weiterfahren dürfen.
  3. Melden Sie den Diebstahl auch Ihrem Kfz-Versicherer. Unter Umständen wird durch das Benutzen Ihrer Kennzeichen Schaden verursacht. Um Probleme mit Ihrem Versicherer zu vermeiden, melden Sie den Diebstahl daher umgehend.
  4. Da das Führen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen verboten ist, müssen Sie sich sobald wie möglich zur Zulassungsstelle begeben und neue Kennzeichen beantragen.

Wie bekommen Sie ein neues Nummernschild?

  1. Besuchen Sie die Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes. Rechnen Sie mit einer längeren Wartezeit, idealerweise sind Sie gleich zu Beginn der Öffnungszeit vor Ort.
  2. Legen Sie Ihre Zulassungsbescheinigungen, Ihren Ausweis und den TÜV-Bericht vor und beantragen Sie neue Kennzeichen. Die Nummer der gestohlenen Kennzeichen wird gesperrt, diese dürfen Sie also nicht weiterbenutzen.
  3. Mit einem entsprechenden Beleg ausgestattet lassen Sie nun bei einem der örtlichen Anbieter neue Nummernschilder prägen.
  4. Mit den frisch geprägten Schildern melden Sie sich in der Zulassungsstelle zurück, dort wird die TÜV-Plakette angebracht und daraufhin abgerechnet.
  5. Halten Sie Bargeld für die Bezahlung in der Zulassungsstelle bereit, denn nicht immer ist Kartenzahlung möglich. Es entstehen Kosten für die Verwaltungsaufwendungen und, wenn verlangt, auch für das Wunschkennzeichen.
  6. Die Kosten für die neuen Nummernschilder sind von Ihnen selbst zu tragen. Nur wenn der Kennzeichendieb dingfest gemacht wird, können Sie die entstandenen Kosten einfordern. Vielen Menschen ist diese Mühe jedoch zu groß und sie verzichten auf den Aufwand.

Nummernschilder zu stehlen ist sehr einfach, im Schutze der Dunkelheit lassen sie sich oft einfach ausklippen. Schon wenn Sie die Schilder einfach festschrauben, tragen Sie dazu bei, den Diebstahl zu verhindern.

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