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Netto und MwSt. - die Differenzbesteuerung verständlich erklärt

Nettopreise wären gut.
Nettopreise wären gut.
Die Differenz zwischen Netto und der MwSt. ist nicht immer einfach. Normalerweise kommt auf den Nettobetrag die MwSt., womit eigentlich der Verkaufspreis erzielt wird, doch trifft dies nicht immer zu.

Wie passt die Differenzbesteuerung zur MwSt.?

  • Eigentlich kommt eine Differenzbesteuerung nur dann zum Tragen, wenn ein bereits gebrauchter Gegenstand von einem privaten Verkäufer verkauft wurde und der neue Verkäufer eine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf den Artikel setzten möchte. Weil der neue Verkäufer eine Umsatzsteuer für diesen Artikel zahlen muss, kann aber nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem neuen Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegen. Hier kann der neue Verkäufer nicht davon ausgehen, dass er für den Erwerb des Gegenstandes ebenfalls noch Umsatzsteuern zahlen muss.
  • Dieses Beispiel können Sie am einfachsten am Beispiel eines Totalschadens am Auto erkennen. Der Gutachter erstellt ein Gutachten über den Totalschaden und legt den Wert des defekten Autos fest. Dieser Preis ist netto und ohne MwSt. Der Besitzer verkauft das Auto mit Totalschaden an den Gebrauchtwarenhändler netto und muss keine Umsatzsteuer zahlen. Macht der Autohändler das Auto wieder fahrbereit und verkauft es mit der MwSt. weiter, so wäre normalerweise eine Umsatzsteuer vom Autohändler zu zahlen. Hier kommt die Differenzbesteuerung zum Tragen.

Netto kann auch verkauft werden

  • Sind Sie kein Händler oder möchten den bereits gebrauchten Gegenstand selbst behalten, so ist der ausgehandelte Verkaufspreis brutto gleich netto ohne MwSt. Sie können als Inhaber einer Firma diesen Gegenstand auch netto in den Bestand Ihres Unternehmens einfließen lassen und unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
  • Es gibt allerdings auch Gegenstände, welche nicht der Differenzbesteuerung unterliegen. Dies sind zunächst sämtliche Arten von echten Edelsteinen. Synthetisch hergestellte Edelsteine oder Imitate zählen nicht zu den echten Edelsteinen und müssen daher besteuert werden. Ebenfalls sind alle Edelmetalle von der Besteuerung ausgeschlossen. Sind allerdings Gegenstände mit einer Metalllegierung überzogen, so ist hier nicht das Edelmetall maßgebend, da in diesem Fall nur ein Anteil aus dem Edelmetall besteht.
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