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Nebenkostenabrechnung verstehen - so prüfen Sie Ihre Abrechnung

Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung.
Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung.
Nebenkosten entstehen Ihnen zusätzlich zur Miete. Ob alle Positionen in der Nebenkostenabrechnung berechtigt sind, erkennen Sie immer an den gleichen Punkten.

Was Sie benötigen:

  • Nebenkostenabrechnung aktuell
  • Nebenkostenabrechnung Vorjahr

 So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung

  • Alle Erhaltungskosten, die am Wohnhaus entstehen, sind Nebenkosten. Einen Teil davon legt der Vermieter auf Sie als Mieter anteilig um – den Betriebskostenbeitrag. Einmal jährlich erhalten Sie eine schriftliche Nebenkostenabrechnung. Darin sind alle veranschlagten Betriebskosten genau aufgelistet.
  • Der Abrechnungszeitraum beträgt exakt zwölf Monate. Sehen Sie immer nach, welches Datum auf Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung steht. Die Jahresfrist darf Ihr Vermieter nie überschreiten.
  • Meist ähneln sich die aufgeführten Summen. Haben sich einige Kostenpunkte verändert, gibt es verschiedene Ursachen. Entweder an Ihrem Wohnstil hat sich in den letzten Monaten etwas geändert. Oder ein Kostenfaktor wurde in der Zwischenzeit teurer. Dieses jedoch sollte der Vermieter Ihnen schon im Laufe des Jahres mitteilen.
  • Möglich ist aber auch ein Abrechnungsfehler in der Nebenkostenabrechnung. Vielleicht hat der Vermieter Unterhaltskosten des Gebäudes auf die Mietkosten umgerechnet. Dazu gehören einmalige Reparaturen. Diese muss er allerdings selbst tragen.
  • Betriebskosten sind Wasser und Abwasser, Gebäudeaußen- und Innenreinigung, Gebäudebeleuchtung, Hausmeisterkosten und Bezahlung eines Schornsteinfegers, Müllabfuhr, Gartenpflege, Straßenreinigung, der Unterhalt eines Kabelnetzes und/oder einer Gemeinschaftsantenne, Gebäudeversicherung und Grundsteuer. Gibt es einen Fahrstuhl oder einen Waschkeller im Haus, wird auch dessen Kostenfaktor auf alle Mieter angerechnet. In Ausnahmefällen darf Ihr Vermieter Ungezieferbekämpfung in Ihrer Nebenkostenabrechnung aufführen.

Sollten Sie Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung aufgedeckt haben, zahlen Sie die Kosten dennoch. Allerdings verlangen Sie von Ihrem Vermieter Einblick in die Belege, nach denen der hohe Nebenkostenbetrag entstanden sein soll. Im Streitfall finden Sie Hilfe beim Deutschen Mieterbund.

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