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Namensrechte sichern - so geht's

Namensrechte für den eigenen Vertrieb sichern.
Namensrechte für den eigenen Vertrieb sichern.
Wer eine Marke anmelden will, sollte zuerst herausfinden, ob der Name schon vergeben ist. Sichern Sie sich danach die Namensrechte bei dem Deutschen Marken- und Patentamt.

So lassen Sie sich Namensrechte sichern

  • Wer seinem Produkt einen Namen geben und sich Namensrechte sichern lassen will, möchte bestimmt nicht ältere Rechte eines anderen verletzen. Dies können Sie vermeiden, indem Sie prüfen, ob der Name noch frei ist. Ihnen drohen sonst Abmahnungen und teure Gerichtsprozesse. Sie können sich bereits geschützte Namensrechte auch sichern lassen, werden dann aber bestimmt rechtlich belangt werden.
  • Entscheiden Sie, ob Sie eine Wortmarke oder eine Bildmarke sichern lassen wollen. Haben Sie ein Logo, kommt für Sie die Bildmarke infrage, handelt es sich nur um eine Wortmarke ohne Symbol, genügt eine Wortmarke.
  • Beachten Sie, dass ein Patent etwas anders ist als ein Namensrecht. Das Patent schützt eine Erfindung, das Namensrecht schützt Ihre Rechte an einer Bild- oder Wortmarke. Es können mehrere Menschen ein Namensrecht schützen lassen, derjenige, der die ältesten Rechte hat, kann dann die anderen belangen.
  • Die Anmeldung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt kostet Sie ca. 300 Euro. Informieren Sie sich umfassend auf der Website von dem Deutschen Patent- und Markenamt. Wollen Sie Ihre Namensrechte darüber hinaus auch im Ausland schützen, so wird die Anmeldegebühr noch teurer. Entscheiden Sie, in welchen Ländern Sie den Schutz der Namensrechte benötigen.

Prüfen der Namensrechte

  • Bevor Sie Ihre Namensrechte sichern lassen, müssen Sie unbedingt überprüfen, ob jemand anderes Ihren Wunschnamen bereits gesichert hat. Dies übernimmt nicht das Patent- und Markenamt. Ist der Name bereits vergeben, kann derjenige, der den Namen zuerst gesichert hat, seine Ansprüche geltend machen. Sie können also einen bereits eingetragenen Namen eintragen lassen. Vermeiden Sie dies unbedingt, indem Sie die Namensrechte vorab prüfen oder von einem Anwalt prüfen lassen.
  • Sie können prüfen, ob der Name entweder in Deutschland oder auch im Ausland schon gesichert wurde.Überprüfen Sie hierzu das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.
  • Überlegen Sie sich genau, wo Sie Ihre Namensrechte sichern lassen wollen. Wollen Sie Ihre Marke in anderen Rechtsbereichen vertreiben, sollten Sie auch dort recherchieren, ob die Namensrechte noch nicht gesichert sind.
  • Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Suche vollständig ist, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht wenden.
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