Namen ändern lassen - so geht´s

Familiennamen ändern zu lassen erfordert Gründe. Familiennamen ändern zu lassen erfordert Gründe.
Ein Name kann seinen Träger stolz machen, aber auch eine große Belastung sein. Wenn Sie Ihren Familiennamen ändern lassen wollen, dann müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Anna Schmidt
19.04.2011 Anna Schmidt

Einen anderen Familiennamen wählen

Bei einer Änderung Ihres Familiennamens sind Sie an die Regelungen des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz, NamÄndG) gebunden, das es bereits seit 1938 gibt. Hinzu treten die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Namensänderungsgesetz.

  • Demgemäß können Sie Ihren Familiennamen auf Antrag ändern lassen, wobei der Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Regel also dem Standesamt, zu stellen ist.
  • Dabei müssen Sie gem. Nr. 17 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum NamÄndG u. a. den Grund angeben, warum Sie Ihren Namen ändern lassen wollen, Angaben zu minderjährigen Kindern machen, da sich die Namensänderung unter Umständen auf diese erstreckt, sich mit einem Personalausweis ausweisen können und ein Führungszeugnis beibringen können. Letzteres gilt für alle Personen über 14 Jahren, also möglicherweise auch für Ihre Kinder.
  • Von der Verwaltungsbehörde wird dann überprüft, ob Sie in einem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind oder ob bei der zuständigen Polizeidienststelle etwas gegen Sie vorliegt, vgl. Nr. 18 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum NamÄndG. Damit soll verhindert werden, dass Sie Ihren Namen nur ändern lassen wollen, um sich einer möglichen Zahlungsverpflichtung oder einer Strafverfolgung zu entziehen.   

Aus wichtigem Grund ändern

  • Da gem. § 3 Abs. 1 NamÄndG eine Änderung des Familiennamens nur aus wichtigem Grund möglich ist, sollten Sie einen solchen Grund angeben können.
  • Um einen wichtigen Grund feststellen zu können, gibt es in den betreffenden Verwaltungsvorschriften Fallgruppen, die in der Praxis häufig vorkommen und bei denen von einem wichtigen Grund ausgegangen wird. Hieran können Sie sich orientieren, wenn Sie überlegen, ob Ihr Grund auch bei der Behörde als wichtig eingestuft werden wird.
  • Ein typischer Fall für einen wichtigen Grund ist zum Beispiel gegeben, wenn Ihr Name anstößig oder lächerlich klingt. Ein wichtiger Grund kann auch gegeben sein, wenn Sie eine Straftat begangen haben und Ihr Name in Verbindung damit so bekannt geworden ist, dass hierdurch die Resozialisierung nach der Haftentlassung erschwert werden könnte.
  • Ansonsten kann u. a. auch ein wichtiger Grund vorliegen, wenn Sie nach einer Scheidung mit einem neuen Partner verheiratet sind und den Namen Ihres Kindes aus erster Ehe anpassen wollen.

Dabei muss jeweils berücksichtigt werden, ob eine Namensänderung auch im Interesse des Kindes liegt.     

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