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Motorrad-Klassen - was die Unterteilung bedeutet

Der Hubraum entscheidet oft über die Klasse.
Der Hubraum entscheidet oft über die Klasse.
In der bunten Welt der Motorräder kommt man nicht drum herum, sich mit den jeweiligen Motorrad-Klassen zu beschäftigen. Und das fängt schon beim Führerschein an.

Was es beim Motorrad-Führerschein zu beachten gibt

  • Zunächst einmal sollte festegehalten werden, dass es nicht den einen Motorradführerschein gibt. Je nachdem, welche Klassen Sie fahren möchten, müssen Sie den entsprechenden Führerschein machen. Gestaffelt sind diese nach Mindestalter und Leistung der Zweiräder.
  • Den Anfang macht die Betriebserlaubnis der kleinsten Leistungsklasse, der Mofas. Diese können Sie schon mit 15 Jahren machen und sind danach berechtigt, einsitzige Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren. Allerdings darf das Fahrzeug nur eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h besitzen. Anstelle von einem Verbrennungsmotor darf das Fahrzeug auch einen Elektromotor haben, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit bleibt aber bei 25 km/h.
  • Als Nächstes kommt die Klasse M. Für diese müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Mit dem Führerschein M sind Sie berechtigt, auch mehrsitzige Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren. Hier gibt es aber auch eine Höchstgeschwindigkeit, die bei maximal 45 km/h liegt. Es sei denn, das Fahrzeug wurde vor dem Jahr 2000 gebaut und eine höhere Endgeschwindigkeit ist eingetragen. Auch hier gibt es eine Regelung für Elektromotoren, die an die Höchstgeschwindigkeit gekoppelt ist.
  • Den Führerschein A1 können Sie ebenfalls mit mindestens 16 Jahren machen. Dieser berechtigt sich dazu, Motorräder mit bis zu 125 ccm, aber nicht mehr als 11 kW zu fahren. Wobei vor der Vollendung des 18. Lebensjahres die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h liegt. 
  • Mit 18 Jahren kann dann der Führerschein "A beschränkt" gemacht werden. Mit diesem dürfen Sie Zweiräder mit bis zu 25 kW und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW fahren. Zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis dürfen Sie dann alle Krafträder fahren.
  • Es gibt auch noch den Führerschein "A unbeschränkt", für welchen Sie mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Dieser berechtigt Sie, alle leistungsstarken Krafträder zu fahren.

Die allgemeine Einteilung in Klassen

  • Nicht nur der Führerschein ist in Klassen unterteilt, sondern auch die Motorräder selber. Angefangen wird mit den Mofas, Mokicks, Mopeds und Motorrollern. Diese besitzen bis zu 50 ccm und werden mit einem Versicherungskennzeichen gefahren. Was bedeutet, dass Sie keine gesonderte Kfz-Steuer bezahlen müssen und von der HU-Pflicht ausgeschlossen sind.
  • Als Nächstes kommen die Leichtkrafträder. Sie bewegen sich zwischen 50 und 125 ccm, dürfen maximal 11 kW haben und sind HU-pflichtig. Ebenfalls muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, aber Kfz-Steuern müssen nicht entrichtet werden.
  • Ein Motorrad über 125 ccm wird in der Regel als Kraftrad bezeichnet und ist zu versichern, zu versteuern und HU-pflichtig. Aber hier gibt es nochmals Unterteilungen nach Typ und Hubraum. Krafträder bis 450 ccm sind oft Enduros (Geländemotorräder), Supermotos (salopp: Straßenenduros), große Roller oder (selten) andere Sportmaschinen.
  • In der Klasse von 450 bis 550 ccm sind überwiegend Supermotos und Naked Bikes (Straßenmotorräder ohne Teil- oder Vollverkleidung) zu finden. Im Bereich von 600 bis 750 ccm fahren meistens Naked Bikes, Allrounder und Sport- bzw. Supersportmaschinen.
  • Mit 750 bis 1400 ccm sind oft Sport- und Supersportmaschinen, Naked Bikes, Touren- und Sportourenmaschinen (Motorräder für lange Touren) sowie Cruiser (ähnlich dem Chopper, nur nicht so ausgefallen) ausgestattet. Über 1400 ccm haben in der Regel nur Cruiser und Chopper.
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