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Mietnebenkosten und Gebäudeversicherung: Wissenswertes zu umlagefähigen Kosten

Kosten für Gebäudeversicherung werden auf Mieter umgelegt.
Kosten für Gebäudeversicherung werden auf Mieter umgelegt.
Wohnen zur Miete ist mittlerweile zu einem teuren Vergnügen geworden. Viele Mieter kennen lediglich die Höhe ihrer Kaltmiete und Abschlagszahlung genau. Was die Warmmiete ihrer Wohnung genau ausmacht, überrascht nicht wenige zum Ende des Jahres, wenn die Jahresendabrechnung ausweist, dass trotz Abschlagszahlung hohe Nachforderungen ins Haus stehen. Welche Mietnebenkosten, beispielsweise Gebäudeversicherung, vom Vermieter abgerechnet werden dürfen, ist Mietern und Vermietern nicht immer ganz klar.

Mietverträge können unterschiedlich vereinbart werden. Möglich ist beispielsweise der Einschluss aller Mietnebenkosten in eine Monatswarmmiete. In den meisten Fällen findet sich in Mietverträgen eine gesonderte Abrechnung der Nebenkosten. 

Mietnebenkosten - nicht alle Kosten dürfen Vermieter umlegen

Experten schätzen, dass jeder zweite Vermieter die Abrechnung von Mietnebenkosten unrichtig vornimmt. So verwundert es nicht, dass Mietnebenkosten häufig zum Streitpunkt werden. 

  • Mieter zahlen in Deutschland statistisch im Durchschnitt monatlich etwas über 2,10 Euro für Betriebskosten. Werden alle denkbaren Posten aufgerechnet, beträgt die sogenannte zweite Miete unter Umständen jeden Monat sogar bis zu drei Euro pro Quadratmeter.
  • Den größten Posten bei Mietnebenkosten machen mit rund der Hälfte die Heizkosten aus. Vermieter können außerdem unter anderem neben den Aufwendungen für Grundsteuer, Wasser (Kalt-, Warm-, Abwasser), Straßenreinigung und Müllabfuhr eine Reihe von Versicherungskosten auf den Mieter umlegen.
  • Zu den umlagefähigen Mietnebenkosten gehört in jedem Fall die Gebäudeversicherung. Rein private Versicherungen, wie zum Beispiel Unfallversicherung oder Privathaftpflichtversicherung, sind vom Vermieter allein zu tragen und haben, egal ob wissentlich oder unwissentlich versteckt, in einer Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen. 

Kosten der Gebäudeversicherung müssen auf Quadratmeter aufgeschlüsselt werden 

  • Die Gebäudeversicherung gehört laut Gesetzgeber (geregelt in der Verordnung zu wohnwirtschaftlichen Berechnungen) zu jenen Mietnebenkosten, die Vermieter in voller Höhe auf einen Mieter umlegen dürfen. Bei einem Einfamilienhaus stellt die Umlage auf den Mieter meist kein Problem dar. Anders sieht das bei Mehrfamilienhäusern aus.
  • Hier müssen wichtige Punkte beachtet werden. Die Kosten der Gebäudeversicherung müssen auf die jeweiligen Quadratmeter umgelegt und den betreffenden Mietern zugeordnet werden. Eine bloße pro Kopf-Umlage ist nicht zulässig.
  • Vermieter müssen ihren Mietern Einsicht in Versicherungsunterlagen und den gesamten Abrechnungsunterlagen gestatten. Für eine Prüfung der Verträge und Abrechnungen dürfen Mieter auch Dritte beauftragen.
  • Solange der Vermieter den Rahmen der Wirtschaftlichkeit bei der Gebäudeversicherung nicht sprengt und allgemein ortsübliche Versicherungskosten entstehen, muss der Mieter den Gebäudeversicherer sowie die Kosten akzeptieren. Die billigste Gebäudeversicherung muss der Vermieter nicht nehmen.

Im Normalfall werden die Kosten der Gebäudeversicherung zu den Betriebskosten gerechnet. Auch wenn sie oft als Nebenkosten bezeichnet werden, sind lediglich Betriebskosten klar definiert, was aus juristischer Sicht durchaus einen Unterschied macht. 

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