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Meldebescheinigung zur Sozialversicherung - Wissenswertes

Die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist wichtig.
Die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist wichtig.
Eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist ein Arbeitsnachweis. Wenn Sie eine Meldebescheinigung für die Sozialversicherung haben, können Sie sicher sein, dass diese Zeiten bei Ihrem späteren Rentenantrag berücksichtigt werden.

 Eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist wichtig

  • Wenn Sie bei der Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle nicht als Schwarzarbeiter gelten möchten, muss Ihr Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Wochen eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung abgeben. Diese muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung absenden. Ihre Daten stehen auch der Finanzbehörde Schwarzarbeitskontrolle zur Verfügung. In einigen Berufen, vor allem in der Baubranche, kann es sehr wichtig sein, dass Ihr Arbeitgeber die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung an Ihren Rentenversicherungsträger noch schneller abgibt, da die Fahnder der Arbeitsämter sehr schnell und gründlich die Arbeitsstätten nach Personen ohne Sozialversicherungsschein absuchen.
  • In diesen besonderen Berufen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber zunächst eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, dass Sie bei ihm beschäftigt sind. Wenn Sie vorher noch nicht in Deutschland beschäftigt waren, meldet Ihre Krankenkasse Ihre Arbeitsaufnahme zudem an den Rentenversicherungsträger, damit Sie einen Sozialversicherungsausweis bekommen, mit dem Sie sich bei Bedarf ausweisen können.

Sie als Arbeitnehmen benötigen eine Meldebescheinigung

  • Um Sie schnellstmöglich anzumelden, kann Ihr Arbeitgeber Ihre personenbezogenen Daten an den Rentenversicherungsträger auch über das Internet absenden, damit vor allem sämtliche Fristen eingehalten werden. Ganz wichtig ist die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auch für die zuständige Krankenkasse. Schließlich müssen Sie entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.
  • Ihr Arbeitgeber kann Ihnen vorschlagen, dass sie bei der firmeninternen Krankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie dem widersprechen und bei einer anderen Krankenkasse angemeldet werden möchten, muss Ihr Arbeitgeber dies berücksichtigen. Sind Sie auch 14 Tage nach der Arbeitsaufnahme noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet, so müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die letzte, über Ihre Person gemeldete Krankenkasse, nehmen. Gab es vorher noch keine andere Krankenkasse, so müssen Sie sich bei einer beliebigen Krankenkasse anmelden.  
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