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Krankenversicherung ohne Einkommen

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Krankenversicherungsbeiträge können hoch ausfallen.
Krankenversicherungsbeiträge können hoch ausfallen.
Personen ohne Einkommen erhalten Sozialleistungen in Form von Beiträgen zur Krankenversicherung. Hausfrauen sind beim Gatten mitversichert.

Allgemeine Infos zur GKV

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland gehört neben der Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem im deutschen Gesundheitssystem. Seit 2009 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die ist in § 193 III des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Ziel ist es, für hohe, für eine einzelne Person nicht tragbare Krankheitskosten aufzukommen.

Als Angestellter sind Sie gesetzlich versichert. Als Person ohne eigenes Einkommen haben Sie als Sozialhilfeempfänger oder Asylbewerber die Möglichkeit, eine elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) zu Abrechnungszwecken von Ihrer Krankenkasse zu erhalten.

Bei der GKV gilt das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass sich eine Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbemessung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung nicht am persönlichen Krankheitsrisiko Ihres Alters oder Geschlechts orientiert. Ihr Beitrag wird aufgrund Ihres persönlichen Einkommens anhand eines fixen Satzes berechnet.

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, dann bleiben Sie auch bei Arbeitslosigkeit Mitglied bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Krankenversicherung informiert Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die Abmeldung Ihres früheren Arbeitgebers. In jedem Fall sollten Sie sich auch selber unmittelbar bei der Agentur arbeitslos melden. Nur so haben Sie Anspruch auf Weiterversicherung durch den Staat.

Die Arbeitsagentur übernimmt dann neben den Beiträgen zur gesetzlichen Kasse auch die Beiträge von vormals privat Krankenversicherten. Voraussetzung ist, dass Sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Allerdings werden Sie dann einem günstigen Basistarif der privaten Krankenversicherung zugeordnet.

Krankenversicherung als Hausfrau ohne Einkommen

Wenn Sie verheiratet sind und kein eigenes Einkommen haben, können Sie sich unter Umständen in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dies setzt voraus, dass Ihr Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Als nicht verheiratete, womöglich alleinerziehende Hausfrau ohne eigenes Einkommen oder lediglich mit einem Mindesteinkommen springt wieder der Staat im Rahmen von Sozialleisten zur Zahlung der GKV-Beiträge ein.

Krankenversicherung bei Selbständigkeit und drohender Arbeitslosigkeit

Haben Sie sich selbstständig gemacht, können Sie unter Umständen auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bleiben. Allerdings nur, wenn Sie dort schon zuvor versichert waren. Die gesetzliche Krankenversicherung geht bei Selbstständigen allerdings von einem fiktiven Mindesteinkommen aus, anhand dessen der Beitrag berechnet wird.

Auch wenn Sie daher in der ersten Zeit der Selbstständigkeit noch keinen Gewinn beziehungsweise kein Einkommen erzielen, wird Ihr Beitrag bei circa 350 Euro liegen. Als Selbstständiger mit geringem Einkommen können Sie ergänzend Hartz-IV-Leistungen beantragen. Dies ist sogar dann möglich, wenn Sie nur durch einen hohen Krankenversicherungsbeitrag als "bedürftig" gelten.

Wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind, informieren Sie die Arbeitsagentur frühestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages über Ihre Arbeitslosigkeit. Nur so haben Sie Anspruch aus Sozialleistung und darauf, weiter versichert zu bleiben.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Krankenversicherungsfälle für Personen ohne eigenes Einkommen:

Verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung ohne Einkommen
Einkommensstand Krankenversicherung
Arbeitslose Weiterversicherung in der gesetzlichen oder privaten Kasse durch die ARGE bei fristgerechter Arbeitslosenmeldung
Hausfrauen Mitversichert bei gesetzlich versichertem Ehegatten
Selbständige mit geringem Einkommen Ergänzend Hartz-IV-Leistung beantragen, um Versicherungsbeiträge bezahlen zu können

Als Person ohne eigenes Einkommen haben Sie dennoch die Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Halten Sie hierzu die Meldefristen ein und stellen die entsprechenden Anträge bei der ARGE.

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