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Kleinunternehmer-Freibetrag - diese rechtlichen Vorgaben sollten Sie kennen

Kleinunternehmer sollten einen Umsatz haben, der unter dem Freibetrag liegt.
Kleinunternehmer sollten einen Umsatz haben, der unter dem Freibetrag liegt.
Wer als Freiberufler arbeitet und im laufenden Jahr weniger als 17.500 und im nächsten Jahr weniger als 50.000 Euro umsetzt, kann einen Freibetrag als Kleinunternehmer geltend machen und so Steuern sparen.

Jeder, der eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss dies zuerst einmal dem örtlich zuständigen Finanzamt mitteilen. Sie erfahren dann Ihre Steueridentifikations-Nummer und können dann die Kleinunternehmerregelung anwenden und keine Steuern in den Rechnungen ausweisen oder müssen die Umsatzsteuer abführen. Hierbei gilt es, den Freibetrag zu kennen.

Kleinunternehmer können den Umsatzsteuerfreibetrag sinnvoll nutzen

Sie können zuerst prüfen, ob Sie ein Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Lesen Sie hierzu §§ 19 ff. UStG nach. Es kommt auf die Höhe Ihrer Umsätze an.

  • Beachten Sie, dass Unternehmer Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuern abführen müssen. Hierzu muss der Umsatz den Freibetrag übersteigen. Dieser beträgt im Jahre 2012 8.004 Euro.
  • Liegt der Umsatz, den Sie in einem ganzen Jahr machen, unter 24.000 Euro, so müssen Sie keine Gewerbesteuer entrichten.
  • Sie können so entscheiden, ob Sie die Steuer ausweisen oder darauf verzichten und die Kleinunternehmerregelung anwenden. Die Freigrenze gilt lediglich dann für Sie, wenn Sie weniger als 17.500 im aktuellen Jahr und im nächsten Jahr weniger als 50.000 Euro umsetzen.
  • Sie benötigen eine Steueridentifikations-Nummer, die Sie auf jeder Rechnung ausweisen. Darüber hinaus brauchen Sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn Ihr Umsatz die Freigrenze nicht übertrifft.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile als Kleinunternehmer ab

  • Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet und weniger umsetzt als den Freibetrag, zahlt keine Umsatzsteuer. So können Sie Ihre Tätigkeit erst einige Jahre ausbauen und mehrere Kontakte zu Auftraggebern herstellen.
  • Sie sind dann nicht berechtigt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu machen. Sie können leider keine Vorsteuer abziehen.
  • Wer die Regelung nicht mehr anwenden will, sondern nach der Regelbesteuerung besteuert werden will, teilt dies schriftlich dem örtlich zuständigen Finanzamt mit. Beachten Sie, dass Sie diese Entscheidung erst wieder nach fünf Jahren rückgängig machen können.
  • Wer mehr Geld umsetzt als die Freigrenze und Investitionen machen muss, kann von der Vorsteuerabzugsberechtigung profitieren.
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