Hautarzt - die Überweisung bekommen Sie so

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Um die Praxisgebühr beim Facharzt von zehn Euro zu sparen, sollten Sie sich eine Überweisung geben lassen. Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen möchten, dieses kann beispielsweise ein Hautarzt sein sowie Gynäkologe, nur kein Zahnarzt. Dort müssen Sie Ihre Praxisgebühr entrichten und bekommen keine Überweisung.
Isabel Wirdl-Weichhaus
09.02.2012 Isabel Wirdl-Weichhaus
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Eine Überweisung zum Hautarzt

In Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Sie können sich Ihren Hautarzt sowie alle anderen Ärzte frei wählen.

  • Sie haben die Möglichkeit, mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt einen Facharzt aufzusuchen. Dieser kann Ihnen in seiner Fachrichtung weiterhelfen, besser als Ihr Allgemeinmediziner.
  • Wenn Sie keine Überweisung zum Hautarzt haben, können Sie den Hautarzt auch ohne diese aufsuchen. Sie müssen nur die zehn Euro Praxisgebühr bezahlen.
  • Bei manchen Arztpraxen (Facharzt) können Sie die Praxisgebühr wiederbekommen, wenn Sie in diesem Quartal eine Überweisung nachreichen.
  • Wenn Sie eine Erkrankung haben, die fachspezifisch für den Hautarzt ist, sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Überweisung ausstellen lassen.

Vom Hausarzt zum Hautarzt

  • Eine Möglichkeit ist es, die Überweisung zu bekommen, wenn Sie Ihr Hausarzt untersucht und Ihnen nahelegt, einen Spezialisten aufzusuchen. Dieses ist meistens dann vonnöten, wenn spezielle Untersuchungen erforderlich sind, die Ihr Hausarzt nicht durchführen kann oder durchführen darf.
  • Wenn Sie allergische Reaktionen am Körper feststellen, können Sie sich bei Ihrem Hausarzt eine Überweisung zum Hautarzt geben lassen. Sie sollten bei Ihrem Arzt anrufen und Ihnen von den medizinischen Fachkräften eine Überweisung bestellen.
  • Wenn Ihr Arzt etwa Einwände haben sollte, wird er Sie vorher untersuchen, bevor Sie die Überweisung von ihm bekommen. Sollten Sie dann keine Überweisung bekommen, haben Sie noch die Möglichkeit, durch die Praxisgebühr den Facharzt aufzusuchen. Dies wird aber in den meisten Fällen nicht erforderlich sein.
  • Denken Sie daran, dass Sie bei jedem Quartal eine neue Überweisung benötigen, auch wenn Ihre Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Sonst müssen Sie dort Ihre Praxisgebühr hinterlegen.
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