Alle Kategorien
Suche

Überweisung zum Arzt - das sollten Sie beachten

Geld sparen beim Arztbesuch!
Geld sparen beim Arztbesuch!
Wer nur selten eine Überweisung zum Arzt benötigt, kennt das Lied von der ewigen Rennerei, die man mit den Überweisungen haben kann. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zur Überweisung.

Praxisgebühr einmal beim Arzt zahlen und Zeit sparen

  • Gerade Menschen, die nur selten krank sind, sehen sich häufig mit einem enormen Zeitaufwand konfrontiert, wenn sie doch einmal eine Überweisung zum Arzt benötigen. Handelt es sich dann auch noch um eine Krankheit, die von mehreren Ärzten behandelt werden muss, stehen viele Kranke kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Um diesen Stress zu vermeiden, sollten Sie sich gleich bei Ihrem ersten Arztbesuch im neuen Quartal Überweisungen für die Ärzte ausstellen lassen, die Sie voraussichtlich in dem Quartal benötigen werden. So sparen Sie sich bei jeder neuen Überweisung den lästigen Gang zum Hausarzt und Geld, wenn Sie die Praxisgebühr vielleicht noch einmal entrichten müssen.
  • Einige Arztpraxen sind so tolerant, dass Sie die Überweisung nachreichen können. Allerdings müssen Sie mit der Praxisgebühr trotzdem erst einmal in Vorauskasse gehen. Sollte Ihr Arzt nicht so tolerant sein, können Sie am Jahresende die zu viel gezahlten Praxisgebühren bei der Krankenkasse zurückfordern.
  • Privatversicherte müssen im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten keine Praxisgebühr bezahlen. Sie benötigen demzufolge auch keine Überweisung für den jeweiligen Facharzt.

Ausnahmen für die Überweisung zum Zahnarzt und Notfalldienst

  • In Deutschland gilt die Regel der überkreuzenden Behandlungsklassen. Das heißt, dass ein normaler Arzt keine Überweisung zum Zahnarzt ausstellen darf, da sie sich nicht im selben Behandlungsbereich bewegen.
  • Wenn Sie also einen Zahnarzt benötigen, müssen Sie dort noch einmal eine Praxisgebühr bezahlen. Allerdings kann Ihr Zahnarzt Sie dann zur Weiterbehandlung beim Kieferchirurgen oder Kieferorthopäden überweisen. Eine weitere Gebühr wird nicht fällig.
  • Dasselbe gilt für die Notfallbehandlung. Sollten Sie an einem Sonntag eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus benötigen, weil Sie vielleicht Magen-Darm-Grippe bekommen haben, müssen Sie im Krankenhaus eine Notfallgebühr in Höhe von 10 € entrichten, die Sie bei einem weiteren Besuch im selben Quartal nicht noch einmal zahlen müssen.
  • Ansonsten gilt: Wenn Sie sich eine Überweisung zum Arzt holen, denken Sie daran, dass Sie vielleicht auch zum Gynäkologen oder zum Augenarzt müssen. Das spart Zeit, Geld und Ihre Nerven.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
Teilen:
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.