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Grundbuchänderung - die Kosten vorab kalkulieren

Eine Grundbuchänderung wirft immer Kosten auf.
Eine Grundbuchänderung wirft immer Kosten auf.
Wer eine Grundbuchänderung eintragen lassen will, wendet sich hierfür immer an einen Notar. Jede Änderung, die eingetragen wird, löst Kosten aus, deren Höhe vom Grundbuchamt in der Gebührenordnung geregelt ist. Sie können so vorab die Höhe kalkulieren.

Was Sie benötigen:

  • Gebührenordnung

Die Kosten für eine Grundbuchänderung bestimmen

  • Das Grundbuchamt setzt in Deutschland fest, wie teuer es ist eine Änderung eintragen zu lassen. Hierzu gibt es die Gebührenordnung, die für jeden Vorgang eine bestimmte Gebühr festlegt. Die Höhe hängt dann von dem Wert ab.
  • Sie können auf der Webseite Grundbuch genau nachsehen, welche Änderung in der Gebührenordnung mit welchen Gebühren belegt ist.
  • Lassen Sie so zum Beispiel einen neuen Eigentümer einer Immobilie eintragen, so gilt der Gebührenschlüssel 10/10 in § 60. Das bedeutet, dass bei einem Eintragungswert von 100.000, 207 Euro für die Änderung des Eigentümers zu bezahlen ist.  Sie können dann einfach auf der Webseite den Gebührenschlüssel anklicken und gelangen in die Gebührenordnung. Dort sehen Sie links den Eintragungswert und daneben den Gebührenschlüssel und lesen dann die Höhe der Kosten ab.
  • Wollen Sie beglaubigte Grundbuchauszüge erhalten, so kostet dies 10 bis 18 Euro zuzüglich der Schreibgebühr. Geregelt ist dies in § 73 der Gebührenordnung.
  • Wer eine Immobilie geerbt hat, zahlt bis zu zwei Jahre nach dem Erbfall keine Gebühr für den Eigentümerwechsel. Dies geht aus § 60 der Gebührenordnung hervor.
  • Beachten Sie, dass die Höhe der Kosten immer abhängig ist vom Eintragungswert.
  • Sie können auch einfach vor der Grundbuchänderung den Notar telefonisch fragen, wie hoch die Gebühren sind. Er wird Ihnen dies vorab genau sagen können.

Die Änderung im Grundbuch vom Notar durchführen lassen

  • Wenden Sie sich an einen Notar, um eine Grundbuchänderung durchführen zu lassen.
  • Sie erhalten dann die erforderlichen Antragsformulare. Eine Namensberichtigung oder ein Eigentümerwechsel kann dann eingetragen werden. Sie können dies auch mithilfe des Notars machen und erfahren vorab die Kosten.
  • Sie geben dann Ihre Gemeinde und die Ziffer des entsprechenden Grundbuchblatts an. So wird Ihre Eintragung richtig hinzugefügt.
  • Kreuzen Sie dann die Dokumente an, die Sie als Beleg hinzufügen.
  • Dann müssen Sie noch den Verkehrswert des Grundstücks eintragen und einen Termin mit dem Notar vereinbaren, damit die Änderung vorgenommen werden kann.
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