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Gesetzliche Garantie für Elektrogeräte - daran sollten Sie denken

Fehlerfreiheit ist Bestandteil eines Kaufvertrages.
Fehlerfreiheit ist Bestandteil eines Kaufvertrages.
Wenn Sie Elektrogeräte kaufen, muss Ihnen der Verkäufer eine Garantie von zwei Jahren gewähren. Treten Probleme auf, haben Sie unterschiedliche Rechte, die Sie in einer bestimmten Reihenfolge wahrnehmen können. Häufig haben Sie auch nach über zwei Jahren noch Anspruch auf Hilfe, wenn Mängel auftreten.

Mangelfreie Geräte, die Ihnen einfach nicht gefallen, begründen keine gesetzliche Garantie. Wobei es den Ausdruck “gesetzliche Garantie” offiziell nicht gibt. Das Gesetz spricht von “Gewährleistung”. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung der Verkäuferseite, die meist über die reine gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Elektrogeräte gleich nach Kauf prüfen

Sie sind in einer optimalen rechtlichen Position, wenn der Fehler innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufabschluss auftritt. In diesem Fall wird, laut Gesetz, angenommen, dass das Elektrogerät bereits fehlerhaft war, als es Ihnen übergeben wurde.

In diesem Fall müssen Sie den Fehler also nicht beweisen. Es ist vielmehr Sache des Verkäufers, Ihnen nachzuweisen, dass er Ihnen ein fehlerfreies Gerät verkauft hat und dass Sie den Schaden am Gerät selbst verursacht haben.

Sie sollten daher das Gerät gleich nach dem Kauf überprüfen und immer den Kaufbeleg aufbewahren.

Die Gewährleistungsfrist beträgt insgesamt zwei Jahre. Tritt der Fehler jedoch nach Ablauf der sechs Monate auf, dreht sich die Beweislast zu Ihren Ungunsten um. Jetzt müssen Sie dem Verkäufer gegenüber beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden gewesen ist und nicht von Ihnen durch unsachgemäße Benutzung verursacht wurde. Sind Sie dazu nicht in der Lage, wird es schwierig, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist im BGB geregelt und tritt ein, wenn ein Mangel bzw. ein Schaden an einer gekauften Sache vorliegt. Sie ist auf zwei Jahre festgelegt.

Die Garantie hingegen ist ein freiwilliges Versprechen, das in der Regel der Hersteller einer Ware abgibt. Da das Versprechen freiwillig ist, kann es auch weitgehend frei gestaltet sein. In der Regel übersteigt der Garantiezeitraum aber die gesetzlich festgelegten zwei Jahre.

Ihre Gewährleistungsansprüche bestehen darin, dass Sie den Verkäufer auffordern, den Fehler zu beseitigen oder, falls das nicht möglich ist, oder der Verkäufer daran kein Interesse hat, Ihnen ein fehlerfreies Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.

Scheitert diese Nacherfüllung, dürfen Sie den Kaufpreis um den Betrag mindern, den das Gerät, bedingt durch den Schaden, an Wert verloren hat.

Ist der Schaden aber so groß, dass das Gerät unbenutzbar ist, bringt Ihnen diese Minderung nichts. Sie brauchen schließlich ein funktionierendes Gerät. In diesem Fall können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, also das Gerät dem Verkäufer zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Weigert sich der Verkäufer, bleibt als letztes Mittel eine Klage gegen ihn.

Wodurch wird die Garantie eingeschränkt?

Im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der gesetzlich festgelegt ist, was Ihnen als Ersatz zusteht, gibt es solche Regelungen bei der Garantie nicht. Hier heißt es, die Garantiebedingungen genau zu studieren. In der Regel müssen Sie das Gerät auf Ihre Kosten zum Hersteller transportieren und dieser entscheidet, ob er repariert, einen Nachlass gewährt oder ein Ersatzgerät liefert. Auch kann er oft den Garantieanspruch zurückweisen. Meistens müssen Sie einen Beweis liefern, dass der Mangel nicht durch Sie verursacht wurde.

Wenn Sie bereits selbst versucht haben, das Gerät zu reparieren, kann es schwer werden, Ansprüche geltend zu machen. Je nach Gerät können auch andere Faktoren dazu führen, dass die Gewährleistung nicht greift und Schäden selbst getragen werden müssen. Hierbei handelt es sich stets um selbstverschuldete Mängel.

So können etwa Smartphones, Tablets oder Notebooks durch Feuchtigkeit beschädigt werden, was für große Schäden in der Elektronik sorgt und den Anspruch auf Ersatzleistungen auflöst.

Die gesetzliche Gewährleistung wird gerade für Elektrogeräte oft um eine Herstellergarantie erweitert. Eine solche Garantie ist die freiwillige Verpflichtung des Herstellers oder des Verkäufers, die zeitlich meist über die normale gesetzliche Garantie hinausgeht.

Was bringt die Herstellergarantie?

Mit der Beschaffenheitsgarantie verspricht der Hersteller eine bestimmte Beschaffenheit und Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Mit einer Haltbarkeitsgarantie sichert der Hersteller zu, dass Elektrogeräte für mindestens den angegebenen Zeitraum funktionsfähig sind.

Gemäß § 477 BGB muss eine solche Garantieerklärung einfach und verständlich verfasst sein. Insbesondere muss der Hersteller Sie über Ihre Rechte aus dieser Garantieerklärung aufklären. Er muss Sie darauf hinweisen, dass die gesetzliche Garantie durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt wird.

Außerdem muss der Hersteller hier alle wesentlichen Angaben machen, die Sie benötigen, um eine Garantieforderung geltend zu machen. Sie haben Anspruch darauf, dass die Garantieerklärung schriftlich erteilt wird.

Wenn der Garantiefall dann eintritt, müssen Sie prüfen, ob Sie die gesetzliche Garantie für Elektrogeräte oder die Herstellergarantie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Fehler auftritt.

Erweist sich das Elektrogerät in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf als fehlerhaft, sollten Sie die gesetzliche Garantie auf Gewährleistung in Anspruch nehmen. Denn dann müssen Sie nicht beweisen, dass der Fehler bereits am Tag des Kaufes vorhanden war. Tritt der Fehler erst nach diesen sechs Monaten auf, kann es einfacher sein, den Hersteller in die Verantwortung einzubeziehen. In der Regel gilt die Herstellergarantie für drei Jahre.

Verlängerung von Ersatzansprüchen bei Elektrogeräten

Stellenweise werden im Handel sogenannte Rundum-Sorglos-Pakete für teure Elektrogeräte angeboten. Das sind Garantieverlängerungen auf bis zu fünf Jahre. Dabei sollten Sie jedoch Folgendes beachten:

Schauen Sie genau hin, was man Ihnen anbietet. Häufig sind Schäden durch normale Abnutzung von Ersatzleistungen ausgeschlossen.

Obwohl die Garantieverlängerung beim Kauf des Elektrogeräts angeboten wird, ist sie oft keine Leistung des Verkäufers oder des Herstellers, sondern der Abschluss eines Versicherungsvertrages. Diesen können Sie schnell und unkompliziert beim Kauf abschließen, in seltenen Fällen auch später.

Die Garantieverlängerung ist in erster Linie der Verkauf einer Reparaturversicherung. Um sich davor zu schützen, dass schon defekte Geräte noch versichert werden, bieten die Gesellschaften diese Verträge meistens nur an, wenn sie direkt beim Kauf abgeschlossen werden.

Für die Möglichkeit, die Garantie eines Geräts zu verlängern, müssen Sie sich also zeitnah nach dem Kauf entscheiden. Experten halten das Preis-Leistungs-Verhältnis für fraglich und warnen davor, zu hohe Erwartungen in das Garantieversprechen zu setzen. Wenn Sie sich weiter informieren möchten, hilft Ihnen dieser Bericht über Garantieverlängerung der Zeitschrift TEST.

Ganz wichtig ist, dass Sie bei allen Neukäufen den Kassenbeleg gut aufbewahren!

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