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Geburtsurkunde ändern - so geht's

Ein Gericht kann eine Geburtsurkunde ändern.
Ein Gericht kann eine Geburtsurkunde ändern.
Wie kann man eine Geburtsurkunde ändern? Es gibt nur einige wenige Fälle, welche es notwendig machen, die bisherige Geburtsurkunde ändern zu lassen.

Wozu soll man eine Geburtsurkunde ändern?

  • Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, welches nicht so einfach geändert werden kann. Auf diesem Dokument sind alle wichtigen Daten des Kindes gespeichert, welche zur Zeit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt bekannt waren. Diese zu ändern ist nur in einigen wenigen Fällen möglich.
  • So ist es in besonderen Fällen der Ethik zwar schwierig, aber möglich, seinen Namen zu ändern, wenn die Person durch weiteres Behalten des Namens psychische Störungen bekommen kann. Entspricht dieser Name nicht den ethischen Werten oder sind traumatische und psychische Störungen zu erwarten, so kann ausnahmsweise der Name geändert werden.

Die Änderung erfolgt durch ein Gericht

  • Eine Möglichkeit, die Geburtsurkunde zu ändern, ist die Legitimierung. War die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet, so wird dieser Mann zunächst als Vater eingetragen, auch wenn dies überhaupt nicht sein Kind ist. Wird die Ehe der noch-verheirateten Eltern geschieden und die Frau heiratet nun den Mann, mit dem sie das Kind gezeugt hat, so wird die Geburtsurkunde abgeändert und das Kind erhält den Namen des Erzeugers, wird also legitimiert, sodass der Nachname des Erzeugers mit dem Nachnamen des Kindes identisch ist.
  • Ein weiterer Punkt, eine Geburtsurkunde zu ändern, ist die Adoption eines Kindes. Wenn die Mutter eines Kindes mit einem damaligen Partner das Kind gezeugt hat, so trägt das Kind zunächst den Nachnamen seines Erzeugers. Lässt sich nun die Mutter von ihrem bisherigen Partner scheiden und geht eine neue und dauerhafte Beziehung mit einem anderen Partner ein, so kann der bisherige Geburtsname des Kindes nur dann geändert werden, wenn der neue Partner das Kind adoptiert.
  • Für die Änderung der Geburtsurkunde ist ein Notar sowie das Familiengericht notwendig. Der Notar trägt den Änderungswunsch des Nachnamen des Kindes dem Familiengericht vor, wenn zunächst die leibliche Mutter damit einverstanden ist. Weiterhin muss der Antragsteller, also der neue Partner, mit der Übertragung aller Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber einverstanden sein. Ist das Kind bereits mindestens 14 Jahre alt, so muss es vor dem Notar und auch dem Familiengericht bekunden, dass es mit der Adoption einverstanden ist.
  • Nach der Entscheidung des Familiengerichtes erhält die Familie eine vom Notar beglaubigte Urkunde, die besagt, dass ab sofort die Adoption vollzogen ist und das Kind einen neuen Vater hat. Der bisherige Familienname taucht höchstens noch in der Abstammungsurkunde auf, welche das Kind bei einer späteren Heirat benötigt.
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