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Einen Getränkemarkt eröffnen - was Sie dabei beachten sollten

Das Eröffnen eines Getränkemarktes muss langfristig vorbereitet werden.
Das Eröffnen eines Getränkemarktes muss langfristig vorbereitet werden. © Dieter_Schütz / Pixelio
Wer einen Getränkemarkt eröffnen will, muss seine Geschäftsidee langfristig planen und dann Schritt für Schritt umsetzen. Sie benötigen unbedingt ein Ladenlokal mit einer guten Lage. Die Kunden sollten vor Ihrer Tür parken können, um so bequem Getränke zu kaufen.

Vorbereitungen treffen, bevor Sie einen Getränkemarkt eröffnen

  • Wer als Geschäftsidee einen Getränkemarkt eröffnen will, sollte dies unbedingt mindestens ein Jahr vorher planen und Vorkehrungen treffen. Sie benötigen ein passendes Laden und am besten einen Parkplatz vor der Tür und Startkapital für die Ladenmiete, eventuelle eine Einlage, wenn Sie eine GmbH begründen wollen und Personalkosten.
  • Suchen Sie anfangs ein geeignetes Ladenlokal. Achten Sie hierbei auf die Größe, die Höhe der Miete und auf Parkmöglichkeiten. Niemand kauft gerne Getränke und transportiert Sie dann zu Fuß. Sie sollten sich hierzu an einen Makler wenden, der sich  mit gewerblichen Immobilien befasst. Sicherlich finden Sie si schnell ein passendes Objekt.
  • Wichtig ist auch, dass Ihr Markt gut erreichbar ist. Vermeiden Sie es, ein Lokal zu mieten, das zu weit außerhalb liegt.
  • Entscheiden Sie, welche Rechtsform Ihr Markt haben soll. Wählen Sie die GmbH aus, so haften Sie nicht persönlich, sondern mit dem Firmenvermögen, Sie müssen jedoch eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro bezahlen.
  • Wenden Sie sich vor der Eröffnung unbedingt an einen Steuerberater und an einen Rechtsanwalt. So können Sie sich umfassend über Steuern und rechtliche Aspekte, die mit dem Eröffnen zusammen hängen, informieren lassen und haben kompetente Unterstützung in allen wichtigen Fragen an Ihrer Seite.
  • Sie können nun beginnen die Behördengänge durchzuführen. Sie sollten vorab klären, welche Lizenzen erforderlich sind und diese frühzeitig beantragen. Sie können sich auch beim Finanzamt und beim Gewerbeamt informieren lassen. Dieser Weg lohnt sich bestimmt sehr, wenn Sie bald den Getränkemarkt eröffnen wollen.
  •  Kümmern Sie sich nun um den Handelsregistereintrag. Sie müssen vorab einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und einen Geschäftsführer bestimmen.
  • Kaufen Sie dann das Inventar und die Getränke und richten Sie den Getränkemarkt ein.

So binden Sie Kunden an den Getränkemarkt

  • Nach dem Eröffnen des Getränkemarkts stellt sich die Frage nach der Kundenbindung.
  • Sie sollten Ihren Getränkemarkt daher sofort nach dem Eröffnen  in sämtliche Register eintragen lassen die Ihnen einfallen. Die Gelben-Seiten gehören unbedingt dazu.
  • Lassen Sie sich eine Webseite anfertigen. So können sich die Kunden online über Ihre Angebote informieren.
  • Sie sollten Ihren Kunden anfangs Gutscheine geben. So ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kunden wiederkommen, um die Gutscheine einzulösen.
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