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Eine rumänische Haushaltshilfe beschäftigen - so geht's legal

Hilfe für alle Fälle.
Hilfe für alle Fälle.
Wer auf Pflege angewiesen ist, aber seine eigenen vier Wände auf keinen Fall verlassen will, der sollte sich Gedanken darüber machen, ob eine rumänische Haushaltshilfe nicht die Alternative schlechthin wäre. Denn vielen fällt es oft extrem schwer, sich im Alter oder bei Krankheit, zur Betreuung in ein Pflegeheim zu begeben. Denn hiermit verliert man ein großes Stück an Selbstständigkeit.

Rumänische Haushaltshilfe - diese Aufgaben werden übernommen

Dank der rumänischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften wird es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, in vertrauter Umgebung bleiben zu können. In der Regel wohnen die Betreuungskräfte bei der zu pflegenden Person, denn es soll ja eine rundum Betreuung gewährleistet sein. Und genau hier liegt der Knackpunkt, denn die rumänischen Haushaltshilfen werden sozusagen in die Selbstständigkeit gedrängt, was bedeutet, dass der Auftraggeber keine Sozialabgaben leistet. Und genau das ist illegal. Denn hierbei handelt es sich dann um eine klassische Scheinselbstständigkeit, was bedeutet, das ist strafbar. Denn die Pflegekraft kann sich immer nur um eine Person kümmern. Zu den Aufgaben einer rumänischen Haushaltshilfe gehören:

  • Die Zubereitung sämtlicher Mahlzeiten und die Überwachung der Mahlzeiten.
  • Die Räumlichkeiten müssen sauber gehalten werden.
  • Die Wäsche muss gewaschen und gebügelt werden.
  • Zudem müssen die Einkäufe erledigt werden.
  • Zur Betreuung gehört auch die Unterhaltung des Pflegebedürftigen, also Spielen, Reden oder Spazieren gehen.

Aber, eine rumänische Haushaltshilfe darf in keinem Fall medizinische Hilfe leisten. Aber sie können den betreuenden Arzt mit Absprache unterstützen.

Rumänische Arbeitshilfe - was ist erlaubt

  • Seit 2005 ist es gesetzlich in Deutschland erlaubt, Haushaltshilfen und Pflegekräfte aus Ost-Europa zu beschäftigen.
  • Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und aus folgenden Ländern stammen, Rumänien, Polen, Bulgarien, Tschechien, Ungarn und der Slowakei.
  • Gearbeitet darf im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen.
  • Die Pflegekraft muss der deutschen Sprache nicht mächtig sein. Und zudem muss die Pflegekraft keine medizinischen Kenntnisse besitzen.
  • Für die rumänische Haushaltshilfe muss der Auftraggeber den üblichen Tarif bezahlen. Eine Kraft aus Rumänien darf allerhöchsten für drei Jahre die Pflege übernehmen. Und danach endet die Aufenthaltsgenehmigung.

Wie findet man eine rumänische Haushaltshilfe

  • Der beste Weg ist der über die Agentur für Arbeit, denn hier kann man sich auch sicher sein, dass man sich auf nichts Illegales einlässt.
  • Zudem gibt es noch den Bundesverband deutscher Vermittlungsagenturen. Auch hier werden rumänische Haushaltshilfen auf legalem Weg vermittelt.
  • Vorsichtig sein sollte man bei privaten Vermittlern.
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