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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer - Beachtenswertes

Lehrer haben viel Ermessensfreiheit.
Lehrer haben viel Ermessensfreiheit.
Zoff mit dem Lehrer? Bevor Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrkörper einlegen, sollten Sie einfachere Wege gehen.

Lehrer genießen bei der Gestaltung des Unterrichts und bei der Leistungsbeurteilung viel Freiheit. Man nennt dies Ermessensfreiheit, keinesfalls aber Narrenfreiheit. Naturgemäß treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander. Dabei entstehen oft aufgrund mangelnder Kommunikation Probleme, die eigentlich gar keine sind oder sich zumindest im gegenseitigen Einvernehmen durchaus lösen lassen.

Arbeiten Sie mit, nicht gegen den Lehrer

  • In einem ersten Schritt müssen Sie die Ausgangssituation so weit als möglich aufklären. Forschen Sie objektiv nach. Lassen Sie Emotionen außen vor. Stellen Sie fest, wie oft und wann und warum der Lehrer Ihr Kind angeblich benachteiligt oder gegen Anstand und Moral verstoßen hat. Auch wenn es Ihr Kind ist: Seien Sie vorsichtig mit dem, was es sagt. Schließlich ist es selbst unmittelbar betroffen und sieht die Dinge oft sehr emotional.
  • Erkundigen Sie sich bei den Klassenkameraden Ihres Kindes, ob bei ihnen ähnliche Schwierigkeiten mit dem Lehrer bestehen. Sprechen Sie mit dem Elternbeirat. Idealerweise sollte er in der Unterredung mit dem Lehrer als Mediator zur Verfügung stehen. Sprechen Sie den Lehrer an, am besten in einer Freistunde oder nach Unterrichtsschluss. Vermeiden Sie zeitlichen Druck auf beiden Seiten.
  • Gehen Sie vorbereitet in das Gespräch. Notieren Sie Fragen und Fakten. Zeigen Sie Kooperationsbereitschaft. Hören Sie sich den Standpunkt des Lehrers an. Führt dies nicht zum Erfolg, sprechen Sie den Klassenlehrer an. Im nächsten Schritt bitten Sie den Schulleiter, das Problem zu beurteilen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde sollte ultima ratio sein

  • Wenn Sie in der Schule nicht vorankommen, reichen Sie bei der betreffenden Schulaufsichtsbehörde eine schriftliche Beschwerde gegen den Lehrer ein. In der Regel ist dies eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Stellen Sie dazu die Zuständigkeit fest. In einigen Bundesländern ist ein Referat im Kultusministerium zuständig, in anderen Ländern das Landesverwaltungsamt oder die Schulämter.
  • Als letzte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung kommt die zuständige Abteilung direkt im Kultusministerium in Betracht. Dort fühlt man sich gerne für nicht zuständig bzw. nicht interessiert.
  • Führt Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer nicht zum Erfolg, bleibt nur, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Für Privatschulen sind die Zivilgerichte zuständig. Allerdings müssen Sie wissen, dass Ihnen die Beweislast liegt. Sie müssen dokumentieren, dass Ihr Kind benachteiligt wurde. Bedenken Sie, das Gerichtsverfahren sehr aufwendig und teuer sind und nach Expertenschätzung weitgehend erfolglos bleiben.

In Anbetracht all dieser Gegebenheiten müssen Sie berücksichtigen, dass Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu einer Verhärtung der Fronten beitragen. Schließlich muss Ihr Kind mit dem Lehrer weiter auskommen und leidet möglicherweise darunter, dass Sie sich mit dem Lehrer streiten. Stellen Sie also immer das persönliche Gespräch und Ihre Kooperations- und Kompromissbereitschaft an die allererste Stelle.

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