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Dürfen Lehrer Schulnoten öffentlich in der Schule sagen? - Hinweise

Lehrer dürfen die Schulnoten nicht öffentlich in der Schule sagen.
Lehrer dürfen die Schulnoten nicht öffentlich in der Schule sagen.
Zwischen Lehrkräften und Schülern ist oft auf beiden Seiten viel Unsicherheit und beide wissen nicht genau, was sie tun oder sagen dürfen und was nicht. Verkündet der Lehrer öffentlich in der Schule die Schulnoten, so ist dies in allen Bundesländern verboten. Früher durfte er dies hingegen sagen.

Lehrer dürfen die Schulnoten nicht öffentlich vor der ganzen Klasse sagen

  • Früher haben Lehrer sehr oft  die Schulnoten öffentlich vor der gesamten Klasse vorgelesen. Das ist heute jedoch in allen Bundesländern verboten. Die Lehrkraft darf die Noten nicht mehr vor anderen sagen.
  • Um die Noten zu sagen, muss die Lehrkraft mit den Schülern separat reden. Nur das führt dazu, dass er nicht vor den anderen bloßgestellt werden kann und in seine Zensur in der Schule bekannt wird.
  • Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer legen in Deutschland genau fest, was eine Lehrkraft darf und was nicht. Jedes Bundesland regelt dies zwar selbstständig, jedoch ist dieser Punkt überall gleichermaßen geregelt.
  • Sie können auch in der Hausordnung nachlesen, welche Rechte und Pflichten es gibt. So können Schüler auch erfahren, was sie nicht tun dürfen.
  • Darüber hinaus darf die Lehrkraft auch nicht den Schüler vorführen und sagen, welche Inhalte in der Arbeit stehen. Dies würde auch schon geschehen, wenn sie eine schlechte Arbeit vorlesen oder sie vor allen anderen besprechen würde.  
  • Die Lehrkraft darf hingegen schon an die Tafel schreiben, wie die Noten auf die Klasse verteilt sind. Dies ist erlaubt, da es nicht personalisiert erfolgt. So erfahren Sie dann, ob die Arbeit gut oder schlecht ausgefallen ist.

So gehen Sie bei Verstößen der Lehrer in der Schule vor

  • Lehrer dürfen die Schulnoten nicht öffentlich in der Schule sagen. Dies wissen viele Lehrkräfte jedoch leider nicht.
  • Beachten Sie, dass die Lehrer in ihrem Referendariat nur 8 Stunden lang in ihrem eigenen Berufsrecht unterrichtet werden. Daher sind viele uninformiert oder halten sich noch an die Gesetze aus längst vergangener Zeit.
  • Sie können als Schüler die Lehrkraft einfach freundlich darauf hinweisen, dass er Ihre Zensur nicht vor den anderen bekannt geben soll. Macht er dies dennoch, so sprechen Sie Ihre Eltern an. Sie müssen sich nicht vorführen lassen.
  • Die Eltern können dann mit der Lehrkraft sprechen oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Das ist jedoch ein sehr starkes Mittel, was bei diesem Verstoß bestimmt nicht nötig wird.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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