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Die Abgaben als Freiberufler richtig kalkulieren - so können Sie Ihre Sozialversicherungskosten abschätzen

Freiberufler haben meist hohe Kosten für die soziale Absicherung.
Freiberufler haben meist hohe Kosten für die soziale Absicherung.
Als Freiberufler bzw. Selbstständiger sind Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen in manche Zweige der Sozialversicherung miteinbezogen. Eine Krankenversicherung und Altersvorsorge werden Sie trotzdem brauchen. Die Abgaben bzw. Sozialversicherungskosten können Sie dabei anhand der Beitragssätze zur Sozialversicherung abschätzen.

Als Freiberufler müssen Sie sich um Ihre soziale Absicherung in der Regel selbst kümmern. Die Abgaben bzw. Kosten, die dafür entstehen, sind höher als bei einem Angestellten, da bei diesem der Arbeitgeber ungefähr den hälftigen Beitrag zur Sozialversicherung zahlt.

Abgaben für die Altersabsicherung als Freiberufler

  • Mancher Freiberufler bzw. Selbstständige ist in einen Teil der Sozialversicherungssysteme per gesetzlicher Regelung miteinbezogen.
  • Sind Sie beispielsweise Künstler oder Publizist und erzielen Sie damit ein bestimmtes Einkommen, fallen Sie unter die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
  • Dann können Sie die Abgaben für die soziale Absicherung fast wie ein Angestellter kalkulieren: Sie zahlen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung den "Arbeitnehmeranteil", der andere Teil wird über die Künstlersozialabgabe finanziert. Nur aus der Arbeitslosenversicherung fallen Sie heraus, es sei denn, Sie wollen und können dort ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag gem. § 28a SGB III begründen.
  • Sind Sie freiberuflicher Lehrer oder Erzieher, gilt für Sie gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI zumindest in der Rentenversicherung Versicherungspflicht. Die Beiträge müssen Sie allerdings alleine tragen. Knapp 20 % vom Bruttoeinkommen können Sie also als Altersvorsorgekosten kalkulieren.
  • Eine vergleichbare Beitragsbelastung trifft Sie auch, wenn Sie Mitglied eines Berufsversorgungswerkes sind.

Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung

  • Auch als Freiberufler können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
  • Hierbei sollten Sie darauf achten, den Beitragssatz von 15,5 % (Stand: 2012) und nicht den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % (Stand: 2012) zu zahlen, da dieser keinen Anspruch auf Krankengeld einschließt. Dieser kann jedoch für Freiberufler sehr wichtig werden.
  • Sind Sie gesetzlich krankenversichert, entrichten Sie über Ihre Krankenversicherung auch den Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,2 % (Stand: 2012; Beitragssatz ohne Kinder). 
  • Die Kosten für eine private Krankenversicherung richten sich hingegen nach dem individuellen Krankheitsrisiko.

Als Freiberufler sollten Sie rechnerisch mindestens 40 % Prozent von Ihren Bruttoeinnahmen als Kosten der sozialen Absicherung abziehen. Im Einzelfall können diese auch weit höher ausfallen.

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