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Den Fahrzeugbrief verloren - so beantragen Sie einen neuen

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein können ersetzt werden.
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein können ersetzt werden. © Claudia Hautumm / Pixelio
Der Fahrzeugbrief ist ein wichtiges Fahrzeugdokument. Gehen Fahrzeugdokumente verloren, muss der Verlust bei der Zulassungsstelle angezeigt und ein Ersatzdokument beantragt werden. Ohne vollständige Fahrzeugdokumente ist weder ein Ab- und Ummelden noch der Verkauf von Fahrzeugen möglich.

Aus Sicht des Zulassungsrechts ist ein Fahrzeugbrief zunächst ein bloßer Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für ein entsprechendes Kraftfahrzeug und eine verwaltungsrechtliche Urkunde. Kaufen Sie ein Fahrzeug, werden Sie Eigentümer des Briefes. Das gilt nicht für den umgekehrten Fall.

Fahrzeugbrief verloren - melden Sie den Verlust

Der Verlust Ihres Fahrzeugbriefes und das In-Besitz-Bringen durch einen Dritten löst aus rechtlicher Sicht keinen Eigentumswechsel aus. Ein verlorener Fahrzeugbrief macht den Finder nicht zum Eigentümer. Der Kfz-Brief ist zwar eine Beweisurkunde. Das Verbriefen des Eigentums am Fahrzeug übernimmt er nicht. Der Fahrzeugbrief übernimmt allenfalls eine Sicherungsfunktion.

  • Geht Ihr Fahrzeugbrief verloren, melden Sie dies sofort nach der Feststellung der zuständigen Zulassungsstelle. Die Zulassungsbehörde wird diesen Tatbestand auch an das Kraftfahrtbundesamt melden.
  • In nicht wenigen Fällen wird auf Kosten des Antragstellers eine Anzeige im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Erst danach können Sie die Neuausstellung beantragen.
  • Ein Kfz-Ersatzbrief wird von der Zulassungsbehörde ausgestellt, wenn Sie lückenlos nachweisen können, dass Ihnen der Fahrzeugbrief nach der Kfz-Zulassung persönlich in die Hand gegeben wurde. Der Nachweis ist notwendig, da die Behörde sicherstellen muss, dass kein Dritter (zum Beispiel eine Bank, ein Leasingunternehmer, ein Fahrzeughandelsunternehmen) den Fahrzeugbrief im Besitz hat, weil dieser über Rechte am Fahrzeug verfügt.
  • Die Zulassungsstelle ist vom Gesetzgeber angehalten, den Ersatzbrief bei unklaren Eigentumsverhältnissen erst nach der Veröffentlichung eines Aufgebots auszuhändigen. Durch das Aufbieten des Fahrzeugbriefes durch das Kraftfahrtbundesamt erhalten Dritte innerhalb von zwei Wochen Gelegenheit, eventuelle Einwände gegen das Aushändigen des Ersatzbriefes zu erheben.
  • Sie müssen für ein komplettes Aufbietungsverfahren etwa acht Wochen einplanen. Im Einzelfall (wenn es zu Einsprüchen kommt), kann das auch länger dauern. Der Ersatzbrief verbleibt bis zur endgültigen Klärung bei der Zulassungsstelle.

Vorlage einer Verlusterklärung und eidesstattlichen Versicherung

Seit 2005 wird der Fahrzeugbrief schrittweise durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Sollten Sie dabei noch im Besitz eines alten Fahrzeugscheines sein, wird der eingezogen und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. In jedem Fall wird Ihr Ersatzdokument die Zulassungsbescheinigung Teil II sein. 

  1. Für die Vorlage bei Ihrer Zulassungsstelle benötigen Sie als erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Pass, Verlusterklärung des Fahrzeughalters, bei Diebstahl die entsprechende Anzeige (Vorgangsnummer der Polizei), eidesstattliche Versicherung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
  2. Die eidesstattliche Versicherung können Sie im Vorfeld bei einem Notar machen, wenn Sie mit Beantragung einen Dritten bevollmächtigen. Das Anfertigen der Zulassungsbescheinigung Teil II kostet zwischen 50 und 100 Euro.

Alle Angaben: Stand November 2011

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