Bohren in der Mietwohnung - was Sie laut Mietrecht beachten sollten
Sie beziehen eine neue Wohnung? Sie renovieren oder möchten lediglich ein Regal oder Ähnliches an der Wand anbringen und müssen dazu einige Löcher bohren? Dann sollten Sie nicht bloß wissen, ob Sie einen Schlagbohrer verwenden oder ob eine herkömmliche Bohrmaschine genügt. Sie sollten sich auch erkundigen, wann in Ihrem Wohnhaus Ruhezeiten bestehen und größere, langwierige Baumaßnahmen mit dem Vermieter und den Nachbarn absprechen.
- 17.08.2010 Lorenz Moosmüller
Was Sie benötigen
- Mietvertrag und Hausordnung
Vorher im Mietrecht nachlesen
- Bevor Sie anfangen zu bohren, sollten Sie den Mietvertrag zu Ihrer Mietwohnung sowie die Hausordnung gründlich durchlesen. Suchen Sie gezielt nach Ruhezeiten und Verordnungen zu Baumaßnahmen des Mieters in der Mietwohnung. Durchaus können dort Besonderheiten und Ausnahmeregelungen auftreten. Mietrecht definiert sich zuallererst über Ihren Mietvertrag. Bei größeren Bauvorhaben sollten Sie auch mit dem Vermieter Rücksprache halten, um Uneinigkeiten und Streitigkeiten vorzubeugen.
- Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht unnötig viele Löcher in Ihrer Mietwohnung bohren. In einem gewissen Rahmen sind Bohrungen in jedem Fall rechtlich vertretbar. Übersteigen diese aber das übliche Maß, könnten Sie Probleme mit dem Vermieter bekommen. Hierzu existieren keine verbindlichen Regelungen im Mietrecht, also fällt eine Beurteilung je nach Einzelfall anders aus.
- Besonders bei Bohrungen in gefliesten Räumen Ihrer Mietwohnung sollten Sie vorsichtig sein. Oft sind schon Fugen gegeben, die zum Beispiel für die Anbringung eines Spiegels vorgesehen sind. Nutzen Sie diese soweit wie möglich. Wenn Sie vorhaben so zu bohren, dass Fliesen beschädigt werden, müssen Sie allerdings zuvor mit dem Vermieter Rücksprache halten. Bei Beschädigung der Fliesen können Sie sich nach aktuellem Mietrecht schadenersatzpflichtig machen. Versuchen Sie also vorhandene Fugen oder auch moderne Klebetechniken zu verwenden.
Bohren in der Wohnung kann Ruhestörung sein
- Beachten Sie, dass Sie an Sonn- und Feiertagen ganztägig keinerlei lärmbelastenden Baumaßnahmen in der Mietwohnung vornehmen dürfen. Demnach dürfen Sie auch nicht bohren. Allgemeine Ruhezeiten sind von 22 bis 7/8 sowie Mittags von 12/13 bis 15 Uhr. Diese variieren regional und auch hinsichtlich der verschiedenen Hausordnungen können unterschiedliche Ruhezeiten vereinbart werden.
- Halten Sie, wenn Ihnen an Ihren Nachbarn etwas liegt, mit diesen Rücksprache. So können diese sich auf anstehende Lärmbelästigungen einstellen und werden mehr Verständnis dafür aufbringen. Sicherlich können Sie, wenn Sie vorhaben bloß wenige Bohrungen vorzunehmen, mit den Nachbarn auch einmal eine Ausnahme an Sonn- oder Feiertagen absprechen. Das Mietrecht kann in Ausnahmefällen also auch umgangen werden, solange man mit den unmittelbar Betroffenen eine Einigung getroffen hat.
